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UN: Israel könnte mehrfach gegen Völkerrecht verstoßen haben

Ein Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte über sechs Angriffe der israelischen Armee im Gazastreifen zwischen Oktober und Dezember 2023 legt nahe, dass Israel grundlegende Prinzipien des Kriegsvölkerrechts mehrfach verletzt haben könnte.

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UN: Israel könnte mehrfach gegen Völkerrecht verstoßen haben

Die Massaker Israels im Gazastreifen werden von UN-Institutionen dokumentiert. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat einen Bewertungsbericht zu sechs Angriffen der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) im Gazastreifen erstellt, die zu einer hohen Zahl ziviler Todesopfer und großflächigen Zerstörungen führten. 

In dem Bericht, der festhält, dass bei den Angriffen zwischen dem 9. Oktober und dem 2. Dezember 2023 unter Einsatz schwerer Bomben auf Wohngebäude, eine Schule, Flüchtlingslager und einen Markt mindestens 218 Menschen getötet wurden, heißt es: „Die Notwendigkeit, Kriegsmittel und -methoden zu wählen, die zivile Schäden vermeiden oder zivile Verluste minimieren, scheint bei den israelischen Bombardierungen konsequent missachtet worden zu sein.“

„KEINE UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN ZIVILISTEN“

Unter Hinweis darauf, dass ziviles Leben und Infrastruktur durch das internationale humanitäre Völkerrecht geschützt sind, heißt es in dem Bericht: „Die von Israel seit dem 7. Oktober im Konflikt in Gaza gewählten Methoden und Mittel, einschließlich des weit verbreiteten Einsatzes von Explosivwaffen mit großflächiger Wirkung in dicht besiedelten Gebieten, haben es nicht ermöglicht, wirksam zwischen Zivilisten und Kämpfern zu unterscheiden.“ 

Der Bericht weist darauf hin, dass Israel in vielen Gebieten Sprengstoffe mit einer Stärke einsetzte, die in der Lage waren, hohe Gebäude vollständig zum Einsturz zu bringen. Der Einsatz einer derart großflächig wirkenden Explosivwaffe komme einem verbotenen und unterschiedslosen Angriff gleich.

„KEINE WARNUNG ERFOLGT“

Zudem wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass bei fünf der untersuchten Angriffe keine Warnung an die Zivilbevölkerung erging, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der „Vorsorge“ zum Schutz von Zivilisten darstelle.

In dem Bericht heißt es weiter: „Das Vorhandensein mehrerer verschiedener militärischer Ziele in einem Gebiet macht nicht ein ganzes Viertel zu einem militärischen Ziel. Dies verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot unterschiedsloser Angriffe.“

AUFRUF AN ISRAEL

Obwohl Israel behauptet, die Vorfälle zu untersuchen, seien keine nennenswerten Schritte unternommen worden. In dem Bericht heißt es dazu: „Obwohl die IDF behaupten, faktengestützte Untersuchungen zu den meisten der im Bericht untersuchten Vorfälle eingeleitet zu haben, sind seit dem ersten dieser äußerst schwerwiegenden Ereignisse bereits acht Monate vergangen.

Dennoch wurde bisher weder eine klare Erklärung zu den Geschehnissen abgegeben, noch wurden Schritte zur Rechenschaftspflicht unternommen.“

Der Bericht fordert Israel dazu auf, die betreffenden Vorfälle unparteiisch zu untersuchen, detaillierte Daten öffentlich zu machen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Entschädigungsansprüche der Opfer zu gewährleisten.


Nachrichtenquelle: İHA

Vereinte Nationen UN Israel