Von Netanyahu unterstütztes Justizreformgesetz für nichtig erklärt
Der Einspruch gegen die umstrittene Justizreform, die in Israel landesweit zu massiven Protesten geführt hatte, wurde vom Obersten Gerichtshof geprüft und entschieden.
Das Gremium des Obersten Gerichtshofs hob das Gesetz, das den ersten Teil der Justizreform bildete und die Befugnis des Gerichts einschränkte, als unangemessen erachtete Regierungsentscheidungen zu blockieren, mit 8 zu 7 Stimmen auf.
Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof zum ersten Mal in der Geschichte Israels ein Gesetz für nichtig erklärt, das zu den Grundgesetzen zählt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass 12 der 15 Richter im Gremium darin übereinstimmten, dass das Gericht die Befugnis habe, Grundgesetze aufzuheben; die Entscheidung gilt als wegweisend.
Die Regierung hingegen reagierte auf das Urteil mit Kritik und argumentiert, dass der Oberste Gerichtshof nicht die Befugnis habe, Grundgesetze aufzuheben.
ABSTIMMUNG WURDE BOYKOTTIERT
Der Gesetzentwurf, der den ersten Teil der umstrittenen Justizreform bildete und die Befugnisse des Obersten Gerichtshofs einschränkte, war am 24. Juli bei der dritten Abstimmung im Parlament mit 64 Ja-Stimmen angenommen worden.
Die Opposition hatte das Parlament verlassen und die Abstimmung boykottiert. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs, der im Land zu Protesten geführt hatte, wurde die Befugnis des Obersten Gerichtshofs, als unangemessen erachtete Regierungsentscheidungen zu blockieren, aufgehoben.
Da Israel über keine schriftliche Verfassung verfügt, fungiert der Oberste Gerichtshof als höchste richterliche Instanz.
Nachrichtenquelle: İHA
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