11 weitere Artikel der Steuerreform angenommen
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden 11 weitere Artikel des Gesetzentwurfs zur Änderung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen angenommen, der unter anderem die Anhebung der niedrigsten Rentenbezüge auf 12.500 Lira vorsieht.
Die Beratungen zum Gesetzentwurf über Änderungen von Steuergesetzen und bestimmten anderen Gesetzen werden in der Generalversammlung der TBMM fortgesetzt.
Weitere 11 Artikel des Entwurfs wurden in der Generalversammlung angenommen.
Den angenommenen Artikeln zufolge wird die Strafe für Steuerverluste um 50 Prozent erhöht, wenn der Steuerverlust durch informelle Aktivitäten ohne steuerliche Registrierung und ohne Wissen des Finanzamtes verursacht wurde. Dieselbe Erhöhungsregelung gilt auch für Strafen wegen Steuerverlusten, die aufgrund späterer Steuerfestsetzungen für dieselbe Steuerart und denselben Zeitraum verhängt werden.
Gemäß der Änderung der Bestimmungen zu "besonderen Unregelmäßigkeiten und deren Strafen" im Steuerverfahrensgesetz wird ein System mit steigenden Strafen eingeführt, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen, falls innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach besondere Unregelmäßigkeitsstrafen verhängt werden. Zudem wird eine neue Tabelle in die Bestimmung aufgenommen, die die Strafen für verschiedene Steuerpflichtigengruppen und die entsprechenden Unregelmäßigkeiten auflistet.
Es ist vorgesehen, dass einige der in diesen Rahmen fallenden Strafen nicht nur jährlich um die Neubewertungsrate angehoben, sondern auch in ihrer Höhe neu festgelegt werden, um die Abschreckung zu verstärken. Bei mehrfacher Verhängung einer Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten innerhalb eines Kalenderjahres wird ein System mit steigenden Strafen angewendet.
Wer Belege außerhalb des gesetzlichen Rahmens ausstellt, muss mit einer zweifachen Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten rechnen. Sollte dieser Umstand jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen von denjenigen gemeldet werden, die den Beleg erhalten müssen, oder von den Vertragsparteien des belegten Geschäfts, bevor die Verwaltung davon Kenntnis erlangt, wird gegen die Aussteller eine sechsfache Strafe verhängt.
Wenn Personen, die zur Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Belege verpflichtet sind, ihren Pflichten nicht nachkommen und dies von den Vertragsparteien des belegten Geschäfts innerhalb von 5 Arbeitstagen der Verwaltung gemeldet wird, werden gegen diese Personen keine Strafen verhängt; gegen diejenigen hingegen, die keine, unvollständige oder irreführende Belege ausstellen, wird die dreifache Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten angewendet.
Mit dem Entwurf wird eine Tabelle zu den Strafbeträgen, die bei der vorgesehenen Anwendung steigender Strafen gelten, in das Gesetz aufgenommen.
STRAFEN WERDEN NEU FESTGELEGT
Mit der Regelung wird die Untergrenze der Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten, die gegen Notare verhängt wird, die Dokumente ohne entrichtete Stempelsteuer beglaubigen oder Kopien davon ausstellen, ohne dass die Steuer und die Strafe eingezogen wurden, auf 40 Türkische Lira pro Dokument festgelegt.
Während die Strafen für Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes jedes Jahr um die Neubewertungsrate erhöht werden, zielt die Neuregelung darauf ab, diese Strafen neu zu definieren und ihre abschreckende Wirkung zu erhöhen.
Gegen diejenigen, die den Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen zur Datenerhebung im Rahmen der Informationsaustauschklauseln internationaler Abkommen, denen die Türkei beigetreten ist, nicht nachkommen, wird eine Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten verhängt.
In Fällen, in denen neben dem elektronischen Handel auch jegliche digitale Umgebung, einschließlich des Internets, für wirtschaftliche und kommerzielle Zwecke wie Werbung, Ankündigungen, Verkauf und Vermietung genutzt wird, muss die Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten, die bei Nichtmeldung oder unvollständiger bzw. irreführender Meldung durch diejenigen verhängt wird, die zur Auskunft verpflichtet sind, proportional zur wirtschaftlichen und kommerziellen Größe dieser Steuerpflichtigen sein.
Auch die Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten für diejenigen, die der Verpflichtung zur Zahlungsnachweisführung (Tevsik) nicht nachkommen, wird erhöht. Wenn diejenigen, die ohne Einhaltung dieser Verpflichtung Zahlungen leisten, den Sachverhalt innerhalb von 5 Arbeitstagen melden, bevor die Verwaltung davon erfährt, wird keine Strafe verhängt.
Falls Zahlungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen über Banken und ähnliche Finanzinstitute, Zahlungsdienstleister oder die PTT unter Verwendung der Namen oder Konten Dritter abgewickelt werden, wird gegen die Leistenden sowie gegen diejenigen, in deren Namen oder für deren Rechnung die Zahlung erfolgte, jeweils eine Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten in Höhe von 10 Prozent des Transaktionsbetrags verhängt, wobei der Betrag nicht unter den gemäß dieser Bestimmung festgelegten Strafen liegen darf. Die Gesamtsumme der innerhalb eines Kalenderjahres gemäß dieser Bestimmung verhängten Strafen für besondere Unregelmäßigkeiten darf 20 Millionen Lira nicht überschreiten.
Sofern keine Ausnahmen gemäß dem Gesetz über Bankkarten und Kreditkarten vorliegen, wird bei Zahlungen, die mittels Kreditkarte, Bankkarte, Prepaid-Karte, QR-Code, elektronischer Geldbörse und ähnlichen Zahlungsmitteln über Zahlungssysteme oder Geräte abgewickelt werden, die nicht auf den Namen des Steuerpflichtigen registriert sind, gegen die Zahlungsempfänger sowie gegen diejenigen, die diese auf ihren Namen registrierten Systeme oder Geräte zur Verfügung stellen, jeweils die dreifache Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten angewendet. Die Gesamtsumme der innerhalb eines Kalenderjahres verhängten Strafen darf 20 Millionen Lira nicht überschreiten.
Wird die geforderte Sicherheit nicht fristgerecht geleistet oder vervollständigt, wird gegen die säumigen Personen eine Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten in Höhe des nicht geleisteten oder nicht vervollständigten Sicherheitsbetrags verhängt.
Gegen Hersteller oder Importeure von Registrierkassen, sichere Dienstleister, Banken, E-Geld-Institute, Zahlungsdienstleister, Inhaber von Ladelizenz-Betriebsgenehmigungen sowie Dienstleister für elektronische Bücher, Belege und Aufzeichnungen, die gegen die für sie geltenden Vorschriften verstoßen, wird für jeden festgestellten Verstoß das Zehnfache der im Gesetz vorgesehenen Strafe für besondere Unregelmäßigkeiten verhängt. Die Gesamtsumme der innerhalb eines Kalenderjahres verhängten Strafen darf 20 Millionen Lira nicht überschreiten.
Sollte eine einzelne Handlung im Rahmen dieser Bestimmung mehrere Strafen für besondere Unregelmäßigkeiten nach sich ziehen, die in den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes vorgesehen sind, wird die schwerste dieser Strafen verhängt.
ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG FÜR GIB-PERSONAL
Mit dem Entwurf wird die Steuerschuld aus dem Vergleichsverfahren herausgenommen, um die freiwillige Einhaltung der Steuervorschriften zu erhöhen. Die entsprechenden Bestimmungen im Steuerverfahrensgesetz werden aufgehoben.
Dem Personal der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı), das außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des Dienstgebäudes tatsächlich arbeitet, wird für jede geleistete Arbeitsstunde eine Überstundenvergütung gezahlt, die sich aus der Multiplikation der Kennzahl 160 mit dem monatlichen Gehaltskoeffizienten für Beamte ergibt. Diese Zahlung unterliegt, mit Ausnahme der Stempelsteuer, keinerlei Steuern oder Abzügen. Die monatliche Überstundenvergütung pro Person darf 50 Stunden nicht überschreiten, und die Anzahl der anspruchsberechtigten Mitarbeiter darf 20 Prozent der Gesamtzahl der Beamten und Vertragsbediensteten in den Außenstellen der Behörde nicht übersteigen.
Laufende Vergleichsanträge werden gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes vor der Änderung abgeschlossen.
Die Mehrwertsteuerbefreiung und -ermäßigung für Dienstleistungen wie Vermietung und Wartung in Yachthäfen für Wasserfahrzeuge, die für nicht-kommerzielle Zwecke wie Ausflüge, Unterhaltung oder Sport genutzt werden, wird aufgehoben.
Nach der Annahme von 11 weiteren Artikeln des Entwurfs unterbrach der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ die Sitzung. Da die Kommission nach der Unterbrechung nicht wieder vollzählig erschien, schloss Bozdağ die Sitzung mit dem Ziel, sie um 14.00 Uhr wieder aufzunehmen.
Nachrichtenquelle: AA
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