Achtung bei Immobilienanzeigen in sozialen Medien! Nach diesem Datum werden Konten gesperrt
Volkan Gürsoy, Mitglied des Ausschusses für Immobilienaktivitäten der Handelskammer Denizli, wies darauf hin, dass im Rahmen der Kontrollen zur Vermeidung von Fake-Anzeigen, spekulativen Preissteigerungen und Verbraucherschäden bisher der Zugang zu rund 1.500 Social-Media-Konten gesperrt wurde. Er erklärte: „Die ergriffenen Maßnahmen dienen dazu, zu verdeutlichen, dass das Immobiliengeschäft kein Nebenjob, sondern eine Haupttätigkeit ist, und schützen die Rechte derjenigen, die in diesem Sektor tätig sind.“
Mit den vom Handelsministerium am 31. August 2023 vorgenommenen Verordnungsänderungen wurden für Plattformen, auf denen Immobilien- und Fahrzeuganzeigen veröffentlicht werden, Verpflichtungen zur Identitäts- und Berechtigungsprüfung eingeführt, um Fake-Anzeigen, Anzeigenflut, spekulative Preissteigerungen und Verbraucherschäden zu verhindern. In der ersten Phase des daraufhin eingerichteten Elektronischen Anzeigen-Verifizierungssystems (EİİDS) begann am 1. November 2023 die Identitätsprüfung für Personen, die Anzeigen schalten möchten.
Die zweite Phase des EİDS, die Berechtigungsprüfung, bei der Personen ohne verifizierte Identitätsdaten keine Anzeigen auf den Plattformen schalten können, wird ab dem 1. Januar 2025 für Mietimmobilienanzeigen verpflichtend. In naher Zukunft wird die Berechtigungsprüfung auch für Immobilien zum Verkauf sowie für Fahrzeuganzeigen zur Pflicht. Mit der EİDS-Berechtigungsprüfung können Anzeigen nur noch vom Eigentümer der Immobilie bzw. des Fahrzeugs, dessen Verwandten 1. und 2. Grades oder dessen Ehepartner über das EİDS-Autorisierungsportal auf E-Devlet oder von lizenzierten Immobilien- oder Autohausunternehmen aufgegeben werden.
Im Rahmen der Regelung, die alle elektronisch veröffentlichten Anzeigen einschließlich derer in sozialen Medien umfasst, werden nun alle Immobilien- und Fahrzeuganzeigen im Internet vom Ministerium akribisch überwacht. Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurden gegen zwei Social-Media-Plattformen, bei denen regelwidrige Anzeigenaktivitäten festgestellt wurden, Bußgelder verhängt; zudem wurde bisher der Zugang zu 1.426 Social-Media-Konten gesperrt. Es wurde mitgeteilt, dass auch in Zukunft die notwendigen Sanktionen gegen Anzeigen, die gegen die durch das EİDS eingeführten Vorschriften verstoßen, angewendet werden und zudem die Lizenzzertifikate entzogen werden.
DER GELTUNGSBEREICH DER REGELUNG WIRD WEITER AUSGEWEITET
Volkan Gürsoy, Schriftführer des Parlaments der Handelskammer Denizli und Mitglied des Ausschusses für Immobilienaktivitäten, betonte, dass Personen, die mit dem Handel von Immobilien und Fahrzeugen befasst sind, keine Anzeigen über ihre Social-Media-Konten teilen sollten: „Es ist von großer Bedeutung, dass Unternehmen, die im Immobilien- und Fahrzeughandel tätig sind, diesbezüglich regelkonform handeln, um eine Sperrung ihrer Social-Media-Konten und weitere administrative Sanktionen zu vermeiden. Um Schäden zu vermeiden, sollten unsere Bürger zudem Immobilien- und Fahrzeuganzeigen in sozialen Medien nicht beachten.“

Als Handelskammer Denizli haben wir uns mit den zuständigen öffentlichen Stellen zu einem erweiterten regionalen Treffen zusammengefunden. Eines der Themen, die wir bei diesem Treffen ansprachen, war die Immobilienflut in den sozialen Medien. In der heutigen Pressemitteilung unseres Handelsministeriums wurde erklärt, dass die diesbezüglichen Arbeiten angelaufen sind, fast 1.500 Social-Media-Konten geschlossen wurden und als nächster Schritt der Weg für rechtliche Verfahren geebnet wurde.
Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass das Elektronische Internet-Verifizierungssystem nun nicht mehr nur für Mietvorgänge, sondern auch für Immobilien zum Verkauf aktiviert wird. Es wurde erklärt, dass bei Anzeigen, die entgegen dem System hochgeladen werden, Maßnahmen bis hin zum Entzug der Lizenz des Immobilienmaklers ergriffen werden können. Unsere Warnung an unsere Kollegen lautet: Holen Sie die Berechtigungen für die Anzeigen in Ihrem Bestand vollständig ein und stellen Sie bei der Aufnahme in Ihr System sicher, dass Ihre Zahlen und Quadratmeterpreise korrekt sind“, sagte er.
„IMMOBILIENMAKLER IST KEIN NEBENJOB, SONDERN EINE HAUPTTÄTIGKEIT“
Gürsoy merkte an, dass die getroffenen Regelungen darauf abzielen, den Immobiliensektor transparenter zu machen und Schäden zu verhindern, und äußerte sich wie folgt:
„Im Rahmen des Systems ist es nicht möglich, verlorene Rechte bei einem etwaigen negativen Vorfall zurückzuerlangen. Das System, das wir Elektronisches Internet-Verifizierungssystem nennen, ist ein System, das das Handelsministerium am 1. November 2023 eingeführt hat, das derzeit nur für Vermietungen aktiv ist und ab 2025 auch für Verkäufe genutzt werden wird. Dieses System umfasst die Autorisierung, die der Eigentümer über E-Devlet erteilt, um elektronisch Anzeigen schalten zu können. Auf diese Weise wird die Echtheit der geschalteten Anzeigen erhöht und sowohl in finanzieller Hinsicht die Richtigkeit der Preise als auch das Steuergleichgewicht sichergestellt. Diese Entscheidung dient dazu, zu verdeutlichen, dass das Immobiliengeschäft kein Nebenjob, sondern eine Haupttätigkeit ist, und schützt die Rechte derjenigen, die in diesem Sektor tätig sind.“
Nachrichtenquelle: İHA
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