Achtung bei Karten- und Kreditschulden: Wer heute die Frist verpasst, geht leer aus
Die Antragsfrist für Bürger, die ihre Kredit- und Kreditkartenschulden umstrukturieren möchten, endet heute. Wer die Möglichkeit der Ratenzahlung nutzen will, muss den Antrag bis zum Ende der Geschäftszeiten einreichen.
Die gesetzliche Antragsfrist, die durch die Entscheidung der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) für Personen mit Zahlungsschwierigkeiten bei Kreditkarten und Verbraucherkrediten festgelegt wurde, endet heute. Im Rahmen der zu Jahresbeginn angekündigten Regelung ist es für Personen, die ihre Schulden umstrukturieren möchten, zwingend erforderlich, den Antrag bis zum Ende der Geschäftszeiten am Mittwoch, dem 29. April, einzureichen.
Bürger können diese Möglichkeit nutzen, indem sie sich an ihre Bankfilialen oder die digitalen Bankkanäle wenden. Sobald die erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, werden die bestehenden Schulden gemäß den festgelegten neuen Bedingungen in Raten umgewandelt.
Zu den Schuldenarten, die in den Geltungsbereich fallen, gehören Kreditkarteninhaber, die den Mindestbetrag ihrer Kreditkartenabrechnung nicht zahlen können oder ihre Gesamtschulden nicht begleichen können. Darüber hinaus sind Verbraucherkredite, die vor dem 29. Januar 2026 aufgenommen wurden und seit mindestens 30 Tagen überfällig sind, ebenfalls in die Umstrukturierung einbezogen.
Im Rahmen der Umstrukturierung können die Schulden unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Betroffenen mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten in Raten zurückgezahlt werden. Es wurde mitgeteilt, dass der anzuwendende Zinssatz auf maximal 3,11 % festgelegt wurde, wobei dieser den monatlichen Referenzzinssatz nicht überschreiten darf.
Schuldner, die einen Antrag auf Umstrukturierung stellen, können mit der jeweiligen Bank einen für sie passenden Zahlungsplan erstellen. Nach der Genehmigung der Ratenzahlungsvereinbarung wurde bekannt gegeben, dass die Informationen über Zahlungsverzögerungen in den Kreditrisikoregistern der Personen aktualisiert werden, sobald die erste Rate gezahlt wurde.
Anträge werden nur noch innerhalb der heutigen Geschäftszeiten entgegengenommen. Anträge, die nach diesem Zeitraum eingehen, können nicht mehr von der aktuellen Umstrukturierungsregelung profitieren.
Nachrichtenquelle: 12punto
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