Achtung bei Mieteinnahmen! Frist für die Einkommensteuererklärung steht fest: Wer sie versäumt, muss mit Strafen rechnen
Die Einreichungsfrist für die jährliche Einkommensteuererklärung für die Einkünfte des Vorjahres hat begonnen. Der Prozess läuft bis zum 2. April. Wer diese Frist verpasst, muss mit Sanktionen rechnen.
Laut der Ankündigung der türkischen Finanzverwaltung (GİB) hat die Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung begonnen. Steuerpflichtige können ihre Erklärungen zu den Einkünften des Jahres 2024 bis Mittwoch, den 2. April, elektronisch einreichen.
Während Steuerpflichtige, die aufgrund von gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeiten nach der tatsächlichen Methode besteuert werden, ihre Erklärungen über das Digitale Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) einreichen können, haben diejenigen, die ausschließlich Einkünfte aus Löhnen, Mieten, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften erzielen, die Möglichkeit, ihre Transaktionen schnell über das System zur vereinfachten Steuererklärung (Hazır Beyan Sistemi) abzuwickeln.
Die erste Rate der auf Basis der Steuererklärungen berechneten Einkommensteuer sowie die Stempelsteuer sind bis zum 2. April zu entrichten, die zweite Rate bis zum 31. Juli.
Leitfäden, Broschüren und Infografiken, die den Steuerpflichtigen den Prozess erleichtern sollen, wurden auf der Website der GİB zur Verfügung gestellt.
WAS PASSIERT, WENN KEINE STEUERERKLÄRUNG ABGEGEBEN WIRD?
Für Steuererklärungen, die zwingend elektronisch einzureichen sind, wird bei einer verspäteten Abgabe ein Bußgeld wegen besonderer Ordnungswidrigkeit verhängt. Zudem wird bei einer nicht fristgerechten Festsetzung der Steuer ein Steuerhinterziehungszuschlag in Höhe des einfachen Steuerbetrags erhoben.
Nachrichtenquelle: AA
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