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Achtung für alle, die Militärdienst- und Geburtsnachzahlungen leisten wollen

Der Mindestlohn wurde um 49,11 Prozent erhöht. Auch die Gebühren für Nachzahlungen zur Rentenversicherung, wie etwa für den Militärdienst, Geburten, Anwaltspraktika oder Promotionen, werden steigen. Den Bürgern bleibt nur noch ein Tag, bevor diese Erhöhung in Kraft tritt. Man sollte zudem nicht dem Irrtum unterliegen, dass der Stichtag der 1. Januar ist.

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Achtung für alle, die Militärdienst- und Geburtsnachzahlungen leisten wollen

Wenn Bürger ihre Transaktionen bis zum 2. Januar durchführen, können sie die Nachzahlungen noch zu den alten Preisen abwickeln.

Die täglichen Nachzahlungsbeträge lagen basierend auf dem alten Mindestlohn bei 143 Lira. Mit der Erhöhung um 49,11 Prozent werden sie auf 213 Lira steigen. Die Nachzahlung für Zeiten im Ausland wird von täglich 201 Lira auf 300 Lira ansteigen.

Die Nachzahlung für ein Kind beträgt bis zum 2. Januar 102.960 Lira und wird ab dem 3. Januar auf 153.619 Lira steigen.

Die Nachzahlung für zwei Kinder liegt bis zum 2. Januar bei 205.000 Lira und wird bei späteren Anträgen auf 307.000 Lira ansteigen.

Die Nachzahlung für 18 Monate Militärdienst liegt bis zum 2. Januar bei 77.000 Lira und wird bei Anträgen nach diesem Datum auf 115.000 Lira steigen.

Die Nachzahlung für Zeiten im Ausland liegt bis zum 2. Januar bei 724.000 Lira und wird nach diesem Datum auf 1.081.000 Lira ansteigen.

WORAUF BEI NACHZAHLUNGEN ZU ACHTEN IST

SGK-Experte Mert Nayır erläuterte die Details zu den Nachzahlungen.

Nayır erklärte: "Wir geben zum Jahresende immer dieselbe Warnung heraus. Es gibt Bürger, denen Beitragszeiten fehlen, und es gibt Möglichkeiten zur Nachzahlung, etwa für den Militärdienst, Geburten, Zeiten im Ausland oder Zeiten in Haft- und Strafanstalten."

Zum Jahresende sagen wir immer, dass dies die letzte Gelegenheit ist. Unsere Bürger können ihre Anträge über e-Devlet stellen, falls sie nicht persönlich zu den Behörden gehen möchten. Sie können die Transaktionen auch online über e-Devlet abwickeln.

Der 1. Januar ist nicht das Ende; Anträge auf Nachzahlung, die bis zum 2. Januar 2024 gestellt werden, werden noch auf Basis des Mindestlohns von 2023 in Höhe von 13.414 Lira berechnet", sagte er.


Nachrichtenquelle: 12punto

Mindestlohn Schulden SGK Geschichte Warnung