Achtung! Neue Ära bei Kraftstoffen beginnt zum Jahreswechsel
Finanzminister Mehmet Şimşek gab bekannt, dass das obligatorische Nationale Fahrzeugerkennungssystem, das darauf abzielt, Steuerverluste im Kraftstoffsektor zu reduzieren, am 1. Januar in Kraft treten wird.
Dass eine große Anzahl von Kraftstoffunternehmen auf der vom Finanzministerium veröffentlichten Liste der Steuerschuldner steht, unterstreicht die Bedeutung des Kampfes gegen die Schattenwirtschaft in diesem Sektor.
Dementsprechend wurde die erste Regelung zur Anbindung von Registrierkassen an Zapfsäulen in Tankstellen im Jahr 2003 eingeführt. Nachdem im Laufe der Zeit Missbräuche bei dieser Maßnahme aufgedeckt wurden, wurden neue Vorkehrungen getroffen.
Die Behörde erhöhte zunächst das Sicherheitsniveau der Registrierkassen an Tankstellen. Diese Geräte wurden durch eine neue Generation von Zapfsäulen-Registrierkassen ersetzt, die nicht von außen manipuliert werden können und einen sofortigen Datenaustausch ermöglichen.
Auf diese Weise wurde eine Manipulation der Geräte von außen verhindert. Zudem wurde damit begonnen, Informationen über alle an Tankstellen getätigten Verkäufe in Echtzeit an die Behörde zu übermitteln.
In diesem Prozess wurden auch wichtige gesetzliche Regelungen für den Kraftstoffmarkt getroffen. So wurde sichergestellt, dass Rechnungen genau in dem Moment ausgestellt werden, in dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird.
SICHERHEITSLEISTUNGSVERFAHREN EINGEFÜHRT
Für Distributoren und Händler, die auf dem Kraftstoffmarkt tätig sind, wurde die Verpflichtung zur Hinterlegung von Sicherheiten eingeführt – sowohl für diejenigen, die erstmals eine Lizenz erhalten, als auch für bestehende Betriebe. Zudem wurde geregelt, dass der Betrieb bei Nichtleistung der Sicherheit eingestellt werden kann.
Diese Anwendung trug dazu bei, den Sektor finanziell solider aufzustellen. Durch diesen Schritt sank die Zahl der Inhaber von Vertriebslizenzen von etwa 120 im Jahr 2018 auf 35.
Die Verhinderung der Erfassung von Verkäufen durch Manipulation von außen, die Änderung oder Löschung von Daten sowie die Verhinderung der Übermittlung von Informationen an die zuständigen Stellen oder die Übermittlung falscher Informationen wurden als Steuerhinterziehung eingestuft.
Eingriffe in die Systeme zur Verschleierung von Verkäufen wurden als Schmuggel definiert, und für diese Handlungen wurden Freiheitsstrafen von 3 bis 8 Jahren eingeführt.
In diesem Fall wurde eine Regelung getroffen, die den Entzug der Lizenz, die Anordnung einer vorübergehenden Stilllegung und die Verweigerung der Lizenzerteilung für die betreffende Anlage vorsieht, solange die verhängten Geldstrafen nicht beglichen sind.
VOR-ORT-KONTROLLEN DURCHGEFÜHRT
Für die Erfüllung von Lizenzanträgen, Änderungen oder Fristverlängerungen wurde die Bedingung eingeführt, dass keine fälligen Beiträge oder Verwaltungsgeldstrafen bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) sowie keine fälligen Steuerschulden bei den Finanzämtern bestehen dürfen. Damit wurde sichergestellt, dass Anträge von Personen mit Beitrags-, Geldstrafen- oder Steuerschulden erst nach Begleichung der Schulden bearbeitet werden.
Es wurde zudem vorgesehen, dass Distributoren den von ihnen erworbenen Kraftstoff nicht an einen anderen Distributor weiterverkaufen dürfen.
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung eingeführt, Rechnungen im Kraftstoffsektor zum Zeitpunkt der Warenlieferung auszustellen.
Auch die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat wichtige Maßnahmen für den Kraftstoffmarkt ergriffen. Es wurden Vorkehrungen getroffen, um juristische Personen, die sich für die Einrichtung, Anwendung, Wartung und Reparatur des Händlerkontrollsystems bewerben, durch die Behörde zu autorisieren.
Der Sektor wird zudem durch Vor-Ort-Kontrollen genau überwacht. In den ersten 10 Monaten dieses Jahres wurden bei 4.475 Steuerpflichtigen an Tankstellen und LPG-Stationen 293.966 Zapfpistolen an 53.396 Zapfsäulen kontrolliert.
ÜBERGANG ZUM NATIONALEN FAHRZEUGERKENNUNGSSYSTEM
Die Finanzverwaltung hat zuletzt eine Regelung zum Nationalen Fahrzeugerkennungssystem (UTTS) getroffen, das sicherstellen soll, dass die Kennzeicheninformationen von Fahrzeugen beim Kraftstoffkauf automatisch an die neue Generation von Zapfsäulen-Registrierkassen übermittelt werden.
Mit dem System werden die Kennzeichen der Fahrzeuge, die Kraftstoff tanken, automatisch über die Systemkomponenten an die Registrierkassen übertragen, ohne dass sie manuell eingegeben werden müssen. Dadurch wird verhindert, dass ein Kassenbeleg für ein anderes Fahrzeug als das tatsächlich tankende ausgestellt wird.
Das System wird ab dem 1. Januar 2025 für Kraftstoff- und LPG-Käufe von Fahrzeugen, die von Steuerpflichtigen geschäftlich genutzt werden, obligatorisch sein.
Darüber hinaus werden ab dem 1. Juli 2025 erstmals erworbene Neuwagen innerhalb eines Monats nach der Registrierung sowie Fahrzeuge, die bereits ein privates Fahrzeugerkennungssystem nutzen, bis zum 30. Juni 2025 in das UTTS einbezogen.
EIN WICHTIGER SCHRITT ZUR VERHINDERUNG VON STEUERVERLUSTEN
Finanzminister Mehmet Şimşek erinnerte daran, dass sie viele Regelungen und Arbeiten umgesetzt haben, um die Wettbewerbsgleichheit auf dem Kraftstoffmarkt zu gewährleisten und die Schattenwirtschaft wirksam zu bekämpfen, und sagte: "Als Ergebnis all dieser Arbeiten wurden Missbräuche und rechtswidrige Handlungen auf dem Kraftstoffmarkt weitgehend verhindert. Mit der baldigen Inbetriebnahme des Nationalen Fahrzeugerkennungssystems wird ein wichtiger Schritt getan, um Steuerverluste an Tankstellen zu verhindern, indem die manuelle Kennzeicheneingabe und damit die Ausstellung unrechtmäßiger Kraftstoffbelege unterbunden wird."
Şimşek erinnerte alle betroffenen Gruppen an die Anwendung und erklärte: "Steuerpflichtige, die Tankstellen betreiben, müssen bis zum Jahresende mindestens eine Zapfsäuleneinheit mit dem System kompatibel machen.
Es ist wichtig, dass Tankstellenbetreiber bei der Einrichtung und dem Betrieb dieses Systems jede notwendige Unterstützung leisten. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der im Rahmen des Systems hergestellten Verbindungen und die ständige Online-Verbindung des Systems liegt beim Steuerpflichtigen, der die Tankstelle betreibt."
Nachrichtenquelle: 12punto
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