Änderung bei der MASAK-Regelung für Geldtransfers! Limit wurde neu festgelegt...
Die Finanzkriminalitäts-Untersuchungsbehörde MASAK bereitet eine Änderung ihrer Regelung zur „Erklärungspflicht“ bei Geldtransfers vor, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Es steht zur Debatte, die zuvor auf 200.000 TL festgelegte Untergrenze auf 400.000 Lira anzuheben.
Die Finanzkriminalitäts-Untersuchungsbehörde (MASAK) bereitet sich darauf vor, eine neue Regelung für Geldtransfers umzusetzen, um gegen informelle Finanzbewegungen vorzugehen und die Geldwäsche zu verhindern. Demnach wird es ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein, bei Geldtransfers oberhalb eines bestimmten Betrags den Grund der Transaktion schriftlich anzugeben.
Mit dem im August veröffentlichten Kommuniqué war vorgesehen, dass Nutzer bei Geldtransfers über Mobile-Banking, Internet-Banking und Geldautomaten, die einen Gesamtbetrag von 200.000 TL überschreiten, eine Erklärung von mindestens 20 Zeichen eingeben müssen. Kurz vor Beginn dieser Anwendung, die eine Erklärung zum Grund des Transfers obligatorisch macht, steht nun eine wichtige Revision an.
UNTERGRENZE WIRD ANGEHOBEN
Laut einem Bericht der Zeitung Dünya wurde die für die am 1. Januar 2026 geplante Regelung festgelegte Untergrenze erneut geprüft. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und der Inflation führte die Tatsache, dass die Grenze von 200.000 TL auch alltägliche Transaktionen abdecken könnte, zu der Notwendigkeit einer Änderung.
In diesem Rahmen wird berichtet, dass die Wirtschaftsverwaltung plant, das ursprünglich auf 200.000 TL festgelegte Limit für Geldtransfers auf 400.000 Lira anzuheben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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