Änderungen im Rentensystem
Durch die geplanten Anpassungen im Rentensystem wird die Obergrenze für beitragsrelevante Einkommen angehoben, während gleichzeitig die Sätze für Nachzahlungen steigen. Experten weisen darauf hin, dass Antragsteller, die ihren Antrag noch vor Jahresende einreichen, von den aktuellen Konditionen profitieren können.
Wichtige Änderungen im Rentensystem stehen auf der Tagesordnung. Mit einem neuen Gesetzesentwurf, der der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt wurde, soll die Obergrenze für das beitragsrelevante Einkommen von derzeit dem 7,5-Fachen auf das 9-Fache angehoben werden. Diese Regelung erhöht zwar die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer, wird sich jedoch langfristig positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
Besonders auffällig ist die Anhebung der Sätze für Nachzahlungen (Borçlanma) von 32 Prozent auf 45 Prozent. Dieser Anstieg wird die Kosten für diejenigen erhöhen, die Dienstzeiten nachzahlen möchten. Wer jedoch die Nachzahlungsverfahren noch vor Ende 2025 abschließt, kann durch die niedrigeren Beiträge einen finanziellen Vorteil erzielen.
ANSTIEG DER NACHZAHLUNGSKOSTEN
Der neue Gesetzesentwurf umfasst sowohl eine Erhöhung der Sätze als auch die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf alle Dienstzeitnachzahlungen, mit Ausnahme der Geburtennachzahlung. Die Kosten für eine einmonatige Nachzahlung, die derzeit bei 8.322 Lira liegen, werden 2026 auf 11.702 Lira steigen. Auch die Kosten für die Nachzahlung von Wehrdienstzeiten werden zunehmen; die Kosten für eine 18-monatige Nachzahlung werden von 149.791 Lira auf über 210.000 Lira ansteigen.
Der Satz für die Geburtennachzahlung bleibt zwar unverändert, doch die Erhöhung des Mindestlohns wird sich auch hier auswirken. Sollte der Mindestlohn um 28,5 Prozent steigen, würden die Kosten für eine einmonatige Geburtennachzahlung von 8.322 Lira auf 10.693 Lira klettern. Daher können diejenigen, die eine Geburtennachzahlung planen, durch eine Antragstellung vor Jahresende Kosten sparen.
WICHTIGE HINWEISE FÜR BAĞ-KUR-VERSICHERTE UND ARBEITNEHMER IM AUSLAND
Auch die Wiederherstellung (İhya) von eingefrorenen Versicherungszeiten für Bağ-Kur-Versicherte wird von den neuen Sätzen betroffen sein. Während die Prämie für einen Tag der Wiederherstellung derzeit 299 Lira beträgt, wird erwartet, dass sie im neuen Jahr 501 Lira übersteigen wird. Für im Ausland tätige Arbeitnehmer bleibt der Nachzahlungssatz zwar gleich, doch aufgrund der Mindestlohnerhöhung werden die Beiträge steigen. Aus diesem Grund wird türkischen Staatsbürgern, die im Ausland arbeiten, ebenfalls empfohlen, ihre Anträge noch vor Ende 2025 einzureichen.
Experten betonen, dass mit Inkrafttreten der neuen Regelungen mit erheblichen Kostensteigerungen bei Nachzahlungen und Wiederherstellungen zu rechnen ist. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Personen, die eine Nachzahlung oder Wiederherstellung planen, ihre Anträge vor Ablauf des Jahres 2025 stellen. Da im neuen Jahr sowohl die Mindestlohnerhöhung als auch die neuen Sätze von 45 Prozent in Kraft treten, könnten diejenigen, die zu spät handeln, mit deutlich höheren Beträgen konfrontiert werden. Zusammenfassend lässt sich sagen: „Wer heute zahlt, gewinnt morgen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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