Anpassungen bei der Förderung von F&E- und Designaktivitäten
Die Rabatte, Ausnahmen, Förderungen und Anreize, die zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in F&E- und Technologiezentren sowie in Unternehmen in Technologieentwicklungszonen angewendet werden, wurden neu definiert.
Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach müssen Körperschaftssteuerpflichtige, die in F&E- und Technologiezentren sowie in Technologieentwicklungszonen einen Rabattbetrag von 2 Millionen Lira oder mehr auf ihre jährliche Steuererklärung in Anspruch nehmen, 3 Prozent dieses Betrags auf ein temporäres Passivkonto übertragen. Die Verpflichtung zur Übertragung dieses Betrags ist auf jährlich 100 Millionen Lira begrenzt.
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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