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Antwort von Minister Şimşek auf Behauptungen über 'gelöschte Steuerschulden': Hinweis auf Unregelmäßigkeiten

Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte: „Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Erlassen von Steuerschulden ermöglicht“, und betonte, dass bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten umgehend gehandelt werde.

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Antwort von Minister Şimşek auf Behauptungen über 'gelöschte Steuerschulden': Hinweis auf Unregelmäßigkeiten

Minister Mehmet Şimşek äußerte sich auf seinem X-Account zu den Behauptungen über „gelöschte Steuerschulden“. Şimşek erklärte: „Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Erlassen von Steuerschulden ermöglicht. Wenn ein unrechtmäßiger Sachverhalt festgestellt wird, werden umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergriffen.“

Die Finanzverwaltung (GİB) gab eine schriftliche Stellungnahme zu einem Bericht in einem Medienunternehmen mit dem Titel „Sie haben den Staat bestohlen und sich bereichert“ ab.

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass der Bericht völlig „haltlos“ sei und „nicht der Wahrheit entspreche“, wurde betont, dass es im türkischen Steuerrecht – abgesehen von Regelungen zum Erlass bei besonderen Umständen wie Naturkatastrophen oder dem Verzicht auf die Einziehung einiger geringfügiger Forderungen – keine gesetzliche Regelung gibt, die ein bedingungsloses Erlassen von Steuerschulden ermöglicht oder erlaubt.

In der Erklärung, in der unterstrichen wurde, dass die im Bericht behauptete Praxis niemals stattgefunden habe, hieß es: „Denn keine Behörde außer der Großen Nationalversammlung der Türkei ist befugt, eine bereits festgesetzte, also fällige Steuerschuld, eine Steuerstrafe oder deren Aufschläge und Zinsen zu erlassen. Andererseits wurde das im Steuerrecht verankerte Institut, das eine Einigung bei noch nicht rechtskräftigen Steuern und Strafen ermöglicht, durch ein Gesetz neu geregelt und die Steuerhauptforderung aus dem Einigungsbereich herausgenommen.“

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die GİB mit ihren elektronischen Steuersystemen die notwendigen Analysen, Kontrollen und Prüfungen durchführt und die Ergebnisse protokolliert, und es wurde Folgendes festgehalten:

„Wenn ein unrechtmäßiger Sachverhalt festgestellt wird, werden umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Tatsächlich hat sich der im Bericht thematisierte Vorfall im Jahr 2021 ereignet; er wurde von der Verwaltung sofort erkannt, ein rechtliches Verfahren wurde unverzüglich eingeleitet und an die Justiz übergeben, das Gerichtsverfahren dauert an. Zudem wurde auch innerhalb unseres Ministeriums eine verwaltungsinterne Untersuchung abgeschlossen und die notwendigen Sanktionen wurden verhängt. Die erforderlichen steuerlichen Prozesse im Zusammenhang mit dem Vorfall wurden abgeschlossen, sodass kein Ausfall bei den Steuerfestsetzungen zugelassen wurde und kein öffentlicher Schaden entstanden ist.“


Nachrichtenquelle: AA

Kontrolle Finanzverwaltung Öffentlicher Schaden Mehmet Şimşek Ermittlung