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Anweisung der Zentralbank an die Banken zur Mindestreserve

Laut einer Anweisung der TCMB an die Banken wird für Banken, die ihre Ziele bei der Umstellung auf TL, der Erneuerung und der Erhöhung des TL-Anteils nicht erreichen, eine Provision von 8 Prozent auf KKM-Konten erhoben, die von der TCMB differenziert wird.

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Anweisung der Zentralbank an die Banken zur Mindestreserve

Die für den TL-Anteil geltende Mindestreserveprovision wurde auf 3 Prozent festgelegt. Für Banken, die ihre Ziele erreichen, wird es möglich sein, die Provision auf null zu senken. In dem Schreiben wurde daran erinnert, dass Provisionen auf die für Fremdwährungsverbindlichkeiten gebildeten Mindestreserven erhoben werden.

In der Anweisung wurde zudem betont, dass Maßnahmen zur Erneuerung von währungsgeschützten Konten, zur Umstellung auf TL sowie zur Erhöhung des TL-Anteils bei der Provisionsanwendung ergriffen werden.

8 PROZENT PROVISION FÜR KKM-KONTEN

In diesem Zusammenhang wurde erklärt: „Für Konten, für die eine Währungs-/Preisschutzunterstützung gewährt wird, wurde eine Provisionsregelung eingeführt, die je nach den von der TCMB festgelegten Bedingungen mit 8 Prozent jährlich und je nach festgelegtem türkischen Lira-Anteil mit 3 Prozent jährlich differenziert wird.“

Die Sätze, die als Grundlage für die Provisionssätze bei Erneuerung und TL-Anteil dienen, wurden auf über und unter 100 Prozent festgelegt. Demnach werden Banken, deren Erneuerungs- und Umstellungsquote auf TL unter 100 Prozent liegt, sowie Beteiligungsbanken, die unter 85 Prozent bleiben, eine Provision von über 6 Prozent zahlen müssen.

Für Banken, die über diesen Zielen liegen, wird es möglich sein, den Satz auf 0 Prozent zu senken. Die Provision basierend auf dem TL-Anteil wird maximal 3 Prozent betragen und kann bei Überschreiten des Ziels auf 0 gesenkt werden.

BANKEN MIT EINEM EINLAGENBETRAG UNTER 500 MILLIONEN LIRA AUSGENOMMEN

Darüber hinaus enthielt die Anweisung Details zur Berechnung der Mindestreserveprovision im Verhältnis zur Umstellungsquote auf den TL-Anteil. Demnach wird bei Privatpersonen eine Provision von 2 Prozent erhoben, wenn die Veränderung des TL-Anteils gegenüber dem Stand vor 4 Wochen unter 3,5 Prozent liegt; bei juristischen Personen wird eine Provision von 1 Prozent von Banken abgezogen, die unter dem am 18. August 2023 berechneten Anteil liegen. Banken, deren fälliger Einlagenbetrag unter 500 Millionen Lira liegt, sind von der Provision für Erneuerung und Umstellung auf TL ausgenommen.

AUSNAHMEN BEI DER GRÖSSE

Des Weiteren sind Banken, deren Nenner bei der Berechnung des türkischen Lira-Anteils für Privatpersonen unter 15 Milliarden türkischen Lira liegt, sowie Banken, deren Nenner bei der Berechnung des türkischen Lira-Anteils für juristische Personen unter 10 Milliarden türkischen Lira liegt, von der Anwendung ausgenommen.

Zudem wurde beschlossen, dass für Beteiligungsbanken das Ziel für die Erhöhung des türkischen Lira-Anteils bei Privatpersonen statt 3,5 Prozentpunkten mit 1,75 Prozentpunkten angewendet wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Banken, die von dieser Ausnahme profitieren können, sehr begrenzt ist.


Nachrichtenquelle: 12punto

Markt TCMB