Begehen Sie diesen Fehler nicht! Ihr Renteneintritt könnte sich um 10 Jahre verzögern
Fehler bei der Rentenplanung, insbesondere bei der Nachzahlung von Geburtszeiten und der Wahl des Versicherungsstatus, können dazu führen, dass Arbeitnehmer deutlich später in Rente gehen. Experten mahnen zur Vorsicht bei der Berechnung des Versicherungsbeginns und der Beitragszeiten.
Änderungen im Sozialversicherungssystem und persönliche Fehler zwingen viele Arbeitnehmer dazu, deutlich später in den Ruhestand zu gehen, als sie es ursprünglich geplant hatten. Insbesondere die falsche Einschätzung der Nachzahlung von Geburtszeiten, die Wahl zwischen Bağ-Kur- und SSK-Status sowie das Datum des Versicherungsbeginns können dazu führen, dass jahrelang unnötig hohe Beiträge gezahlt werden.
Der Sozialversicherungsexperte Özgür Erdursun wies in seinen Erklärungen in den sozialen Medien auf häufige Fehler bei Rentenzielen hin. Erdursun betonte, dass viele Bürger, die nicht unter die EYT-Regelung fallen und auf eine gestaffelte Rente warten, nach Lösungen suchen, und erläuterte anhand von Fallbeispielen, wie falsche Entscheidungen zu Zeit- und Geldverlusten führen können.
In einem Beispiel wurde eine 1987 geborene Arbeitnehmerin betrachtet, die 2006 versichert wurde. Diese Person verfügt über insgesamt 4.897 Beitrags-Tage, davon 2.863 Tage als 4A-Versicherte und 2.034 Tage im Rahmen einer Bankenkasse. Die Arbeitnehmerin beantragte eine Nachzahlung für 360 Tage Geburtszeit, konnte jedoch den Grund dafür nicht genau benennen.
Laut Erdursun wird eine Arbeitnehmerin in dieser Situation ohnehin mit Erreichen des 58. Lebensjahres, also im Jahr 2045, in Rente gehen können. Erdursun unterstrich, dass sie diesen Anspruch mit 4.897 Beitrags-Tagen auch ohne die Nachzahlung von Geburtszeiten erwerben könne, und wies darauf hin, dass eine unnötige Nachzahlung eine finanzielle Belastung darstelle.
DIE FRAGE DER 25-JÄHRIGEN BEITRAGSZAHLUNG
Zudem wurde das in der Gesellschaft häufig missverstandene Thema der „25-jährigen Beitragszahlung“ beleuchtet. Erdursun betonte, dass 25 Jahre nicht bedeuten, dass man 25 Jahre lang durchgehend Beiträge zahlen muss, sondern dass der Zeitraum ab dem ersten Versicherungsbeginn maßgeblich ist. Er erinnerte daran, dass eine ununterbrochene Beitragszahlung über 25 Jahre hinweg 9.000 Tagen entspreche.
Für Arbeitnehmer im Bağ-Kur-Status wurde darauf hingewiesen, dass bei den letzten 2.520 Tagen der Beitragszahlung, wenn 1.261 Tage oder mehr unter den Bağ-Kur-Status fallen, die Rentenbedingungen vom SSK-System auf die Bağ-Kur-Regeln umgestellt werden. Dies erfordert eine Beitragszahlung von 9.000 Tagen. Während für Gesellschafter von Unternehmen die Zahlung von Bağ-Kur-Beiträgen weiterhin obligatorisch ist, steigen mit der Erhöhung der Beiträge auch die Kosten.
Für diejenigen, die auf eine gestaffelte Rente warten, argumentiert Erdursun, dass es kurzfristig keine solche Regelung geben werde. Sollte es eine Änderung geben, werde die Altersgrenze nicht wie bei der EYT vollständig aufgehoben, sondern es könnten gewisse Flexibilitäten eingeführt werden. Beispielsweise müsste ein Arbeitnehmer mit Versicherungsbeginn 2006 trotz einer möglichen Senkung der Altersgrenze möglicherweise immer noch viele Jahre auf den Renteneintritt warten.
Ein weiteres wichtiges Beispiel verdeutlicht den Verlust eines 1973 geborenen männlichen Arbeitnehmers. Dieser Arbeitnehmer wusste lange Zeit nicht, dass sein Versicherungsbeginn im Jahr 1990 lag, bemerkte den ersten Eintritt jedoch, als er dies 2018 über e-Devlet überprüfte. Hätte er die erforderlichen Beitrags-Tage rechtzeitig vervollständigt, hätte er mit 47 Jahren, also 2019, in Rente gehen können. Da der Arbeitnehmer derzeit jedoch nur 2.835 Beitrags-Tage aufweist, müsste er für eine vorzeitige Rente durch Nachzahlung von Geburtszeiten etwa 507.000 TL zahlen, während der Rentenvorteil durch einen zwei Jahre früheren Renteneintritt unter diesem Betrag liegt. Aus diesem Grund erklärte Erdursun, dass eine Nachzahlung in diesem Fall keine sinnvolle Option sei.
Erdursun ging auch auf die Rentenunterschiede zwischen Bağ-Kur und SSK ein und erklärte, dass beispielsweise diejenigen, die ihre Beiträge lange Zeit als SSK-Versicherte auf Höchstniveau gezahlt haben und dann zu Bağ-Kur wechselten, eine niedrigere Rente erhalten könnten. Die Rente derjenigen, die über Bağ-Kur in Rente gehen, kann im Vergleich zu SSK um 30-35 Prozent niedriger ausfallen. Daher sei eine sorgfältige Analyse der Statusplanung und der Versicherungsdauer von großer Bedeutung.
Experten empfehlen, den Versicherungsbeginn, die gesamten Beitrags-Tage und den Status, aus dem man in Rente gehen wird, unbedingt zu überprüfen. Selbst ein kleines Detail kann dazu führen, dass eine Person jahrelang länger arbeiten oder erhebliche Summen an Beiträgen zahlen muss. Es wird betont, dass insbesondere die Nachzahlung von Geburtszeiten nicht immer einen Vorteil bietet und eine detaillierte Berechnung unerlässlich ist.
Nachrichtenquelle: 12punto
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