Börsengang eines weiteren Unternehmens genehmigt
Während die Dynamik an den Kapitalmärkten anhält, hat die Kapitalmarktbehörde (SPK) die erforderliche Genehmigung für den Börsengang der Empa Elektronik Sanayi ve Ticaret AŞ erteilt.
Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat in ihrem wöchentlichen Bulletin neue Entscheidungen zu verschiedenen Börsengängen und Kapitalerhöhungsanträgen bekannt gegeben. Dieser Mitteilung zufolge wurde die erforderliche Genehmigung für den erstmaligen Börsengang der im Technologiesektor tätigen Empa Elektronik Sanayi ve Ticaret AŞ erteilt. Mit einem Ausgabepreis von 22 TL pro Aktie ebnet dieser Schritt den Weg für den ersten Börsengang des Unternehmens.
Die von der SPK genehmigten Beschlüsse beschränkten sich jedoch nicht nur auf Empa Elektronik. Auch eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts für Çelik Halat ve Tel Sanayii AŞ, eine Gratisaktien-Kapitalerhöhung im Wert von 284 Millionen TL für Yaprak Süt ve Besi Çiftlikleri Sanayi ve Ticaret AŞ sowie eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 1 Milliarde 309 Millionen 176 Tausend TL für Martı Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ wurden für zulässig erklärt.
Dem Bulletin zufolge erhielten Ak Yatırım Menkul Değerler AŞ für 15 Milliarden TL, Anadolubank AŞ für 10 Milliarden TL, Alternatifbank AŞ für 4,5 Milliarden TL, Koleksiyon Mobilya Sanayi AŞ für 1 Milliarde TL und die Türkiye Vakıflar Bankası TAO für 500 Millionen Euro die Genehmigung zur Emission von Schuldverschreibungen. Darüber hinaus wurden die Anträge der Türkiye Menkul Kıymetleştirme Şirketi Tarfin Birinci Varlık Finansmanı Fonu auf die Emission von Mietzertifikaten und forderungsbesicherten Wertpapieren in Höhe von 5 Milliarden TL sowie der Hayat Varlık Kiralama AŞ in Höhe von 20 Milliarden TL positiv beschieden.
Das von der Behörde genehmigte Emissionsdokument für die Gründung des Karbon Hasadı Girişim Sermayesi Yatırım Fonu der BV Portföy Yönetimi AŞ und die Ausgabe von Fondsanteilen wurde ebenfalls bestätigt. Zudem erhielt Barclays Menkul Değerler AŞ die Betriebserlaubnis als teilweise zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen für inländische Transaktionsvermittlung und begrenzte Verwahrungsdienstleistungen.
In ihrem wöchentlichen Bulletin verhängte die SPK zudem gegen drei juristische und drei natürliche Personen Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 9 Millionen 856 Tausend 102 Lira. Diese Entscheidungen der Behörde werden als ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Kapitalmärkte angesehen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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