Bürger mit allgemeiner Krankenversicherung können trotz Beitragsrückständen weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen
Bürger, die unter die allgemeine Krankenversicherung (GSS) fallen, können trotz bestehender Beitragsrückstände weiterhin die Gesundheitsleistungen in Einrichtungen des Gesundheitsministeriums sowie in staatlichen Universitätskliniken in Anspruch nehmen.
Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde die Regelung, die es türkischen Staatsbürgern, die GSS-versichert sind und aufgrund von Beitragsrückständen eigentlich keinen Anspruch auf Gesundheitsleistungen hätten, sowie deren unterhaltsberechtigten Angehörigen ermöglicht, Gesundheitsleistungen in Einrichtungen des Gesundheitsministeriums und staatlichen Universitätskliniken zu nutzen, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Somit können diese Personen unabhängig von ihrem Beitragsstatus auch im kommenden Jahr staatliche Krankenhäuser und staatliche Universitätskliniken in Anspruch nehmen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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