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Datum für das Treffen der Mindestlohnkommission steht fest

Das kritische Datum für den Mindestlohn, der im Jahr 2026 gelten wird, wurde bekannt gegeben. Der Tag, an dem die Mindestlohnkommission zusammentreten wird, steht fest.

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Datum für das Treffen der Mindestlohnkommission steht fest

Die Vorbereitungen für den Mindestlohn, der 2026 angewendet werden soll, beginnen. Der Dreier-Beratungsausschuss, dem Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung angehören, wird am 21. Oktober zusammenkommen, um die Arbeitsweise der Mindestlohnkommission zu bewerten.

BEWERTUNGSTREFFEN VOR DER KOMMISSION

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, das am 9. Oktober den Dreier-Beratungsausschuss mit der Tagesordnung „Ausweitung der gewerkschaftlichen Organisation“ einberufen hatte, wird diesen nun erneut mit dem Thema Mindestlohn zusammenrufen.

Bei dem vom Ministerium ausgerichteten Treffen werden die Parteien vor Beginn der offiziellen Mindestlohngespräche im Dezember einen Meinungsaustausch über die Struktur und Arbeitsweise der Kommission führen.

GEWERKSCHAFTEN WERDEN NICHT AN DER KOMMISSION TEILNEHMEN

Der Vorsitzende von TÜRK-İŞ, Ergün Atalay, hatte in einer Erklärung vom 25. Dezember 2024 den für 2025 festgelegten Mindestlohn kritisiert und gesagt: „Wir waren leider 50 Jahre lang in einer Kommission, die nicht fair ist. Von nun an werden wir als TÜRK-İŞ nicht mehr an der Mindestlohnkommission teilnehmen, solange keine faire Regelung getroffen wird.“

Auch der Vorsitzende von HAK-İŞ, Mahmut Arslan, betonte in einer Bewertung vom 27. Oktober 2025, dass sich die Struktur der Kommission ändern müsse, und sagte: „Wir haben uns mit TÜRK-İŞ beraten und bestätigt, dass auch sie nicht teilnehmen werden. Wir haben die gleiche Entscheidung getroffen.“

ARBEITSWEISE DER KOMMISSION

Laut Gesetz besteht die Mindestlohnkommission aus insgesamt 15 Mitgliedern, wobei jeweils fünf Vertreter von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung gestellt werden. Die Kommission tritt an den im Dezember festgelegten Terminen zusammen, um über den Mindestlohn für das neue Jahr zu entscheiden.

Die Treffen finden unter dem Vorsitz des Vertreters des Ministeriums statt. Bei Sitzungen, an denen mindestens 10 Mitglieder teilnehmen, wird die Entscheidung mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt die Seite des Vorsitzenden als Mehrheit.

WIE HOCH IST DER MINDESTLOHN IM JAHR 2025?

Seit 2025 beträgt der Bruttomindestlohn für einen Arbeitnehmer 26.005 Lira und 50 Kuruş, der Nettolohn liegt bei 22.104 Lira und 67 Kuruş.

Die Gesamtkosten eines Arbeitnehmers für den Arbeitgeber belaufen sich auf 30.621 Lira und 48 Kuruş. Dieser Betrag setzt sich aus 26.005 Lira und 50 Kuruş Bruttolohn, 4.095 Lira und 87 Kuruş Sozialversicherungsbeitrag sowie 520 Lira und 11 Kuruş Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung zusammen.


Nachrichtenquelle: 12punto

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