Datum für erstes Treffen zur Mindestlohnerhöhung festgelegt
Die Verhandlungen über die Mindestlohnerhöhung für das Jahr 2026 beginnen am 12. Dezember. Banken haben bereits verschiedene Prognosen zur Erhöhungsrate abgegeben.
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für den 12. Dezember zu einem Treffen einberufen, um den ab 2026 geltenden Mindestlohn festzulegen. Diese erste Sitzung der Mindestlohnkommission wird in ihrer neuen personellen Zusammensetzung stattfinden.
PROGNOSEN DER BANKEN ZUR ERHÖHUNG
Auch die Prognosen der Banken zur Mindestlohnerhöhung stoßen auf Aufmerksamkeit. Sollte eine Erhöhung um 16 Prozent erfolgen – basierend auf der Inflationsprognose des mittelfristigen Programms und dem Zwischenziel der Zentralbank –, wird erwartet, dass der Mindestlohn auf 25.641 TL steigt. Im Szenario einer 20-prozentigen Erhöhung würde dieser Betrag 26.522 TL erreichen.
Morgan Stanley und andere internationale Investmentbanken, die den Mindestlohn im vergangenen Jahr korrekt vorhergesagt hatten, prognostizieren für dieses Jahr eine Erhöhung im Bereich von 20 bis 25 Prozent. Auch JPMorgan und HSBC halten einen Anstieg um 20 Prozent für möglich. Bei einer Erhöhung um 25 Prozent würde der Mindestlohn auf 27.630 TL steigen, bei einer Erhöhung um 30 Prozent auf 28.735 TL.
PROZESS ZUR FESTLEGUNG DES MINDESTLOHNS
Die Mindestlohnkommission besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, wobei Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Regierung jeweils fünf Vertreter stellen. Die Kommission tritt mit der Teilnahme von mindestens 10 Mitgliedern zusammen und trifft Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Entscheidung der Seite, der der Vorsitzende angehört.
AKTUELLER MINDESTLOHN UND ZEITPLAN FÜR DIE ERHÖHUNG
Derzeit liegt der monatliche Bruttomindestlohn für einen Arbeitnehmer bei 26.005 Lira und 50 Kuruş, der Nettobetrag bei 22.104 Lira und 67 Kuruş. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber belaufen sich auf 30.621 Lira und 48 Kuruş. Nach den Treffen, die im Laufe des Dezembers stattfinden werden, wird die Bekanntgabe des neuen Mindestlohns spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erwartet; dieser tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtenquelle: 12punto
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