Deckungssummen bei der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung um 50 Prozent erhöht
Mit einer Änderung der Tarifverordnung für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung wurden die Deckungssummen um 50 Prozent angehoben. Die Deckung für Sachschäden wurde auf 300.000 TL und für Personenschäden auf 2,7 Millionen TL erhöht. Zudem wurden Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen aus dem Versicherungspool genommen und ein Rabatt für Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Die Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und private Altersvorsorge (SEDDK) hat eine Erklärung zu dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss abgegeben, der eine Änderung der Tarifverordnung für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung enthält.
Demnach wurden die Deckungssummen um 50 Prozent erhöht, um sicherzustellen, dass die Schäden der Anspruchsberechtigten den wirtschaftlichen Bedingungen entsprechend entschädigt werden. In diesem Rahmen wurden die Deckungssummen bei Sachschäden von 200.000 TL auf 300.000 TL und bei Personenschäden von 1,8 Millionen TL auf 2,7 Millionen TL angehoben.
BEFUGNIS AN DIE BEHÖRDE ERTEILT
Die Behörde wurde ermächtigt, die Verfahren und Grundsätze für den Rabatt festzulegen, der bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen für im nationalen Datensystem für Menschen mit Behinderungen registrierte Personen angewendet werden soll.
Im Falle einer Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung wurden die dem Versicherungsunternehmen zustehenden Mindestprämienbeträge an 2 Prozent des Bruttomindestlohns gekoppelt. Gemäß der Regelung werden 80 Prozent des auf diese Weise berechneten Betrags als Agenturprovision fällig.
LASTKRAFTWAGEN UND SATTELZUGMASCHINEN AUS DEM ANWENDUNGSBEREICH GENOMMEN
Darüber hinaus wurden der Umfang und die Verteilungsgrundsätze des seit 2017 bestehenden Pools für risikoreiche Versicherungsnehmer in der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung geändert. Mit der Änderung wurden die Fahrzeuggruppen Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen aus dem Anwendungsbereich genommen, wodurch der Pool verkleinert wurde.
Zudem wird bei der Verteilung der Poolergebnisse auf die Unternehmen künftig nur noch der Produktionsanteilsfaktor herangezogen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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