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Die Kosten des Mindestlohns für Arbeitgeber stehen fest

Die Kritik an der Höhe der Mindestlohnerhöhung reißt nicht ab. Die Kosten für den auf 22.104 Lira gestiegenen Mindestlohn belaufen sich für Arbeitgeber auf 30.556 Lira.

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Die Kosten des Mindestlohns für Arbeitgeber stehen fest

Der ab 2025 geltende Mindestlohn wurde auf einen Nettobetrag von 22.104 Lira und einen Bruttobetrag von 26.005 Lira festgelegt.

Nach der vierten Sitzung der Mindestlohnkommission im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gab Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan bekannt, dass die Kosten des neuen Mindestlohns für Arbeitgeber 30.556 Lira und 46 Kuruş betragen.

DETAILS ZUM NEUEN MINDESTLOHN

Den von Minister Işıkhan geteilten Daten zufolge setzt sich der Mindestlohn von brutto 26.005 Lira und 50 Kuruş wie folgt zusammen:

  • Netto-Mindestlohn: 22.104 Lira und 67 Kuruş
  • Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmeranteil): 3.640 Lira und 77 Kuruş
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmeranteil): 260 Lira und 6 Kuruş

Zusammen mit den zum Bruttolohn hinzugerechneten Arbeitgeberverpflichtungen setzen sich die Gesamtkosten aus folgenden Posten zusammen:

  • Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeberanteil): 4.030 Lira und 85 Kuruş
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers: 520 Lira und 11 Kuruş

Mit diesen Zuschlägen belaufen sich die Gesamtkosten für einen Arbeitnehmer für den Arbeitgeber auf 30.556 Lira und 46 Kuruş.

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG ERHÖHT

Minister Işıkhan kündigte in seiner Erklärung an, dass die Mindestlohnunterstützung für Arbeitgeber von 700 Lira auf 1.000 Lira angehoben wurde. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Arbeitgeber ein wenig zu mildern.

WELCHE POSTEN ÄNDERN SICH IN DER NEUEN PERIODE?

Ab dem 1. Januar 2025 werden mit dem neuen Mindestlohn Änderungen in vielen Bereichen vorgenommen:

  • Arbeitslosengeld: Wird auf Basis des neuen Mindestlohns neu berechnet.
  • Beitrag zur allgemeinen Krankenversicherung (GSS): Wird gemäß den aktualisierten Sätzen angewendet.
  • Abfindung: Wird parallel zum gestiegenen Mindestlohn steigen.
  • Praktikumsvergütungen: Werden gemäß den neuen Regelungen aktualisiert.

Diese Erhöhung des Mindestlohns ist eine Regelung, die direkt 7 Millionen Arbeitnehmer und indirekt die gesamte Gesellschaft betrifft.


Nachrichtenquelle: 12punto

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