Ein Beispiel für Ungerechtigkeit: Die Besteuerung von Lohneinkommen
Aufgrund der niedrig angesetzten Einkommensteuerklassen wird die Arbeiterklasse auch im Jahr 2024 wieder Einkommensverluste hinnehmen müssen. Der Wirtschaftswissenschaftler und Finanzexperte Prof. Dr. Duran Bülbül erläuterte gegenüber 12punto.com.tr seine Einschätzungen zur Besteuerung von Lohneinkommen.
Gizem Yaralı-12punto
Die Einkommensteuerklassen für das Jahr 2024 wurden am 30. Dezember 2023 im Amtsblatt unter dem Titel „Allgemeines Kommuniqué zur Einkommensteuer“ veröffentlicht. Dem veröffentlichten Kommuniqué zufolge wurde die erste Einkommensteuerklasse auf 110.000 TL festgelegt.
Die Steuertarifklassen werden seit Jahren bewusst geringer angehoben als die Neubewertungsrate und die Mindestlohnerhöhung. Dies führt dazu, dass Lohnempfänger früher in eine höhere Steuerklasse rutschen und einen höheren Steuersatz zahlen müssen. In einem Umfeld mit einer derart hohen Inflation wird der Überlebenskampf der Arbeiter, deren Nettoeinkommen sinkt, weil sie im Laufe des Jahres in eine höhere Steuerklasse fallen, noch schwieriger.
Wäre die erste Steuertarifklasse, die im Jahr 2000 bei 2.500 TL lag, entsprechend der Neubewertungsrate angepasst worden, hätte die erste Steuertarifklasse für 2024 bei 288.571 TL liegen müssen. Stattdessen wurde die erste Steuerklasse für 2024 auf 110.000 TL festgesetzt. Zwischen der ersten Steuertarifklasse, die gemäß der Neubewertungsrate hätte gelten müssen, und der tatsächlich geltenden ersten Steuertarifklasse entstand eine Differenz von 178.571 TL.
Der Wirtschaftswissenschaftler und Finanzexperte Prof. Dr. Duran Bülbül erläuterte gegenüber 12punto.com.tr seine Einschätzungen zur Besteuerung von Lohneinkommen.
Bülbüls Einschätzungen lauten wie folgt:
Die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen beruht auf dem Vorhandensein kontinuierlicher und stabiler öffentlicher Einnahmen. Öffentliche Dienstleistungen müssen dauerhaft fortbestehen. Daher müssen öffentliche Einnahmen wie Steuern, Abgaben und Gebühren innerhalb bestimmter Zeiträume kurzfristig eingezogen werden. Bei der Steuererhebung werden zwei Kriterien angewandt: Eines ist die Nutzen-Theorie, das andere die Autoritäts- bzw. Leistungsfähigkeitstheorie. In unserem Land werden Steuern sowohl laut Verfassung als auch nach Steuergesetzen theoretisch gemäß der Leistungsfähigkeitstheorie erhoben. Das heißt: Wer viel verdient, zahlt viel, wer wenig verdient, zahlt wenig. Wenn wir uns jedoch die Praxis ansehen, stellen wir fest, dass von denjenigen, die viel verdienen, weniger Steuern erhoben werden, und von denjenigen, die wenig verdienen, mehr. Damit die Leistungsfähigkeitstheorie korrekt funktionieren kann, müssen Steuervergünstigungen, Befreiungen und Ausnahmen gering sein, die Steuermoral und die Steuerehrlichkeit hoch sein und es darf keine Steueramnestien geben.
Heute werden etwa 75 % der Steuern aus Ausgaben und 25 % aus Einkommen erhoben. Von diesen 25 % der Steuern aus Einkommen werden 60 % von Lohnempfängern gezahlt. Während bei Lohnempfängern die Steuern durch das Quellenabzugsverfahren bereits vor Erhalt des Lohns einbehalten werden, zahlen Einkommensteuerpflichtige bei Unternehmen ihre Einkommensteuer erst 15 Monate später. Es ist jedoch eine Tatsache, dass auch diese Steuern nicht vollständig und korrekt gezahlt werden. In einem Land, in dem Steuerverluste und Steuerhinterziehung 85 % betragen, stellt sich die Frage, wie gerechtfertigt es ist, Steuern erst 15 Monate später zu zahlen. Zudem wirken die jedes Jahr erlassenen Amnestien wie eine Belohnung für dieses Verhalten.
Während für Handelsunternehmen hinsichtlich der Körperschaftsteuer ein fester, also linearer Satz von 25 % gilt, unterliegen Lohnempfänger einem progressiven Steuersatz. Der niedrigste Steuersatz beginnt bei 15 % und steigt über 20 %, 27 %, 35 % bis hin zu 40 %. Dies stellt für Lohnempfänger eine grausame steuerliche Ungerechtigkeit dar. Nach dem dritten oder vierten Monat kommt es bei Lohnempfängern monatlich zu Einbußen von 2.000 TL bis 5.000 TL bei ihrem Gehalt.
Das bedeutet, dass Lohnempfänger in dieser Situation nicht 12 Monate lang Gehalt beziehen, sondern faktisch nur 11 oder 10 Monate. Die Steuerklassen für 2024 wurden neu geregelt. Die Bemessungsgrundlage für die 15-prozentige Steuerklasse wurde von 70.000 TL auf 110.000 TL für 2024 angehoben. In diesem Fall wird es für Lohnempfänger im Jahr 2024 nach den ersten drei oder vier Monaten zu einem Rückgang ihres Gehalts zwischen 2.000 und 5.000 TL kommen. Anstelle einer progressiven Besteuerung sollte für Lohnempfänger auf eine lineare Besteuerung umgestellt werden, wobei der Betrag bis zur Höhe des Mindestlohns steuerfrei sein sollte und der Betrag über dem Mindestlohn für ein Jahr mit einem linearen Satz von 10 % besteuert werden sollte. Um diese steuerliche Ungerechtigkeit für Arbeitnehmer zu verhindern, muss die politische Führung dies dringend von einem progressiven auf einen linearen Steuersatz umstellen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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