Einmalzahlung für Rentner im türkischen Parlament verabschiedet
Der Gesetzesartikel, der anlässlich des 100. Jahrestages der Republik eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 5.000 TL für Rentner vorsieht, wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.
Nach den Fraktionsvorschlägen und dem Vorschlag des Beratungsrates in der Generalversammlung wurde mit den Beratungen zum Gesetzesentwurf über die touristische Vermietung von Wohnraum und die Änderung einiger Gesetze begonnen, der auch die einmalige Zahlung von 5.000 Lira an Rentner vorsieht.
Die Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Lira wird in der ersten Novemberhälfte auf die Konten der Rentner überwiesen.
NICHT ALLE RENTNER WERDEN PROFITIEREN
Die Details zu der einmaligen Rentner-Sonderzahlung anlässlich des 100. Jahrestages des Tages der Republik wurden vor Kurzem von Präsident Erdoğan nach einer Kabinettssitzung bekannt gegeben.
Die Sonderzahlung, von der nur ein Teil der Millionen Rentner profitieren wird, wird an Empfänger von Hinterbliebenen- und Waisenrenten nur anteilig ausgezahlt.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, setzte den Schlusspunkt unter die Diskussion um die 5.000-Lira-Sonderzahlung, die für Kontroversen sorgte, da sie nur an nicht erwerbstätige Rentner ausgezahlt wird. Minister Işıkhan erklärte: „Wir haben die Regelung abgeschlossen. Wir haben erwerbstätige Rentner vom Geltungsbereich ausgeschlossen. Der Geltungsbereich der Rentner-Sonderzahlungen wird nicht erweitert.“
WER ERHÄLT DIE SONDERZAHLUNG?
Nach der Kabinettssitzung hatte Erdoğan erklärt, wer die Rentner-Sonderzahlung erhalten wird. Erdoğan hatte angekündigt, dass die Sonderzahlung nicht an Rentner ausgezahlt wird, die weiterhin erwerbstätig sind:
„Wir schließen diejenigen unserer Rentner, die in den Ruhestand getreten sind, aber faktisch weiterhin arbeiten, von dieser Regelung aus. Diese Zahlungen werden in der ersten Novemberhälfte auf die Konten unserer Rentner überwiesen sein.
Zum Jahreswechsel werden wir die Situation unserer Rentner erneut prüfen und jede Form von Opferbereitschaft zeigen. Ich wünsche mir, dass diese Entscheidung zum Wohle aller ist.“
WERDEN EMPFÄNGER VON HINTERBLIEBENEN- UND WAISENRENTEN DIE SONDERZAHLUNG ERHALTEN?
Es wird erwartet, dass Hinterbliebene ohne Kinder zu 75 Prozent, Hinterbliebene mit Kindern zu 50 Prozent und Waisen zu 25 Prozent von der Sonderzahlung profitieren werden.
Demnach wird angegeben, dass die Zahlungen für Hinterbliebene mit Kindern bei 2.500 TL liegen und die Waisenzahlung bei 1.250 TL verbleiben wird.
Nachrichtenquelle: İHA
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