Entscheidung der Zentralbank zu Kreditkarten: Keine Änderung bis Jahresende
Die Zentralbank hat beschlossen, die Höchstzinssätze für Kreditkarten und die Provisionssätze im Dezember unverändert zu lassen. In einer Erklärung der TCMB hieß es: „Bei den maximalen Kreditkartenzinssätzen und den Provisionssätzen für Mitgliedsunternehmen wird es bis zum Jahresende keine Änderungen geben.“
Der unter dem Vorsitz von Hafize Gaye Erkan tagende Geldpolitische Ausschuss der Zentralbank der Republik Türkei hat den Leitzins um 500 Basispunkte von 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben.
Infolgedessen wurde auch ein Anstieg der Kreditkartenzinsen erwartet.
BIS JAHRESENDE UNVERÄNDERT
Die Zentralbank hat mit ihrer Entscheidung die Kreditkartenzinsen nicht verändert.
In der Erklärung der TCMB hieß es:
„Der Referenzzinssatz, der bei der Berechnung der für Kreditkartentransaktionen anzuwendenden Höchstzinssätze sowie der für Mitgliedsunternehmen anzuwendenden Höchstprovisionssätze verwendet wird, wird gemäß der Methode berechnet und bekannt gegeben, die im Kommuniqué über die von Banken von gewerblichen Kunden zu erhebenden Gebühren (Nr. 2020/4) festgelegt ist.
Der Referenzzinssatz wird unter Berücksichtigung des niedrigeren Wertes aus dem gewichteten durchschnittlichen Einlagenzins, den Banken auf türkische Lira-Einlagen mit einer Laufzeit von 32 bis 45 Tagen anwenden, und dem um zehn Prozent erhöhten Leitzins berechnet und am fünftletzten Arbeitstag jedes Monats bekannt gegeben. Der Referenzzinssatz wird aktualisiert, wenn er sich gegenüber dem zuletzt bekannt gegebenen Satz um mehr als fünf Prozent nach oben oder unten verändert.
Basierend auf der Entwicklung des gewichteten durchschnittlichen Einlagenzinses, den Banken auf türkische Lira-Einlagen mit einer Laufzeit von 32 bis 45 Tagen anwenden und der bei der Berechnung des Referenzzinssatzes verwendet wird, wurde berechnet, dass der für Dezember bekannt zu gebende Referenzzinssatz unverändert bleiben wird.
Dementsprechend wird es bei den maximalen Kreditkartenzinssätzen und den Provisionssätzen für Mitgliedsunternehmen bis zum Jahresende keine Änderungen geben.
Der Referenzzinssatz für Dezember wird am 24. November 2023, dem fünftletzten Arbeitstag des Monats, bekannt gegeben.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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