EU-Gericht entscheidet gegen TikTok
Das Gericht der Europäischen Union hat den Einspruch von TikTok gegen die Einstufung als „Torwächter“ zurückgewiesen.
Das Gericht der Europäischen Union (EU) hat den Einspruch von TikTok, dessen Muttergesellschaft das chinesische Unternehmen ByteDance ist, gegen die Einstufung als „Torwächter“ durch die Union zurückgewiesen.
Das in Luxemburg ansässige Gericht, das Teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist, dem höchsten Gericht der EU, hat über die von der chinesischen Firma ByteDance eingereichte Klage entschieden.
Das Gericht wies die Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission ab, TikTok als „Torwächter“ einzustufen.
Im Rahmen des im vergangenen Jahr verabschiedeten EU-Gesetzes, das zu Veränderungen in der Geschäftstätigkeit digitaler Plattformen führt, wurden große in Europa tätige digitale Plattformen und Unternehmen als „Torwächter“ bezeichnet und strengen Verpflichtungen unterworfen.
In diesem Zusammenhang wurde TikTok von der EU als „sehr große Online-Plattform“ definiert und als „Torwächter“ eingestuft.
Plattformen, die auf diese Weise eingestuft werden, müssen verschiedene strenge Regeln einhalten, wie etwa die Förderung des Wettbewerbs, das Angebot einer größeren Auswahl für Verbraucher sowie die Verhinderung der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können gegen digitale Plattformen hohe Geldstrafen verhängt werden. Im Falle wiederholter Verstöße kann der Betrieb dieser Plattformen in der EU untersagt werden.
TikTok hatte gegen die Einstufung durch die EU ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Nachrichtenquelle: AA
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