Februar-Inflation bekannt gegeben: Wie hoch ist die Mietobergrenze?
Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) hat die Inflationsdaten für Februar veröffentlicht. Demnach liegt die maximale Mieterhöhungsrate, die im März für Gewerbeimmobilien angewendet werden kann, bei 55,91 Prozent.
Das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) hat die Inflationsdaten für den Monat Februar bekannt gegeben.
Im Februar lag die monatliche Inflationsrate bei 4,53 Prozent, die jährliche Inflationsrate bei 67,07 Prozent.
Die Veränderungsrate basierend auf dem Zwölfmonatsdurchschnitt, der zur Bestimmung der Mietobergrenze herangezogen wird, betrug 55,91 Prozent.
Damit ergibt sich für den Monat März eine maximale Mieterhöhungsrate von 55,91 Prozent für Gewerbeimmobilien.
Bei Wohnungsmieten gilt die Obergrenze von 25 Prozent weiterhin bis zum 2. Juli 2024.
Nachrichtenquelle: 12punto
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