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Finanzverwaltung gibt bekannt: Werden für elektronische Transaktionen Gebühren erhoben?

Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat klargestellt, dass Steuergeschäfte, die über elektronische Anwendungen abgewickelt werden, weiterhin kostenlos bleiben. Die GİB bezeichnete Berichte über angebliche Gebühren als unbegründet.

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Finanzverwaltung gibt bekannt: Werden für elektronische Transaktionen Gebühren erhoben?

Die Finanzverwaltung (GİB) hat bekannt gegeben, dass Dienstleistungen wie die Abfrage der Steuernummer, der Abruf von Steuerbescheinigungen, die Einreichung von Steuererklärungen sowie die Beantragung von „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“, die Steuerpflichtige und Steuerberater über elektronische Anwendungen durchführen, weiterhin kostenlos bleiben.

Die GİB erklärte, dass die in einigen Medien und sozialen Netzwerken verbreiteten Behauptungen über die Einführung von Gebühren unwahr seien.

In der Stellungnahme der GİB heißt es: „Die Behauptungen, dass für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Steuerpflichtige bisher kostenlos erhalten, künftig Gebühren erhoben werden oder dass Steuerpflichtige und Steuerberater für Transaktionen über elektronische Systeme wie das Digitale Finanzamt oder E-Government-Anwendungen zur Kasse gebeten werden, sind haltlos.“

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Steuerverfahrensgesetzes lediglich für den Datenaustausch mit öffentlichen Einrichtungen und juristischen Personen, die nicht zur allgemeinen staatlichen Verwaltung gehören, eine Beteiligungsgebühr erhoben werden kann. Es wurde jedoch betont, dass für den Datenaustausch mit natürlichen Personen keine Gebühren anfallen.

Darüber hinaus wurde in der Mitteilung erklärt, dass Institutionen wie Banken und Finanzinstitute, E-Commerce-Dienstleister sowie Strom- und Erdgasversorger elektronische Infrastrukturen entwickeln können, um Daten auszutauschen, und dass für diese Dienste Beteiligungsgebühren erhoben werden können. Für die täglichen Transaktionen von Steuerpflichtigen und Steuerberatern werden jedoch keinerlei Gebühren erhoben.

Abschließend betonte die GİB, dass die in einigen Nachrichten verbreiteten Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen, und kündigte an, dass Informationen, die über das Digitale Finanzamt und andere elektronische Anwendungen abgerufen werden, weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

Finanzverwaltung