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Frist für Devisen-umwandlungsfähige währungsgeschützte Einlagen verlängert

Die von der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) vorgenommenen Änderungen an den Kommuniqués zur Unterstützung der Umwandlung von Devisen- und Goldkonten in türkische Lira-Einlagen und Beteiligungskonten wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Frist für Devisen-umwandlungsfähige währungsgeschützte Einlagen verlängert

Demnach können im Rahmen des währungsgeschützten Einlagenkontos inländische natürliche Personen ihre zum 31. März 2024 bei Banken bestehenden Deviseneinlagenkonten in Gold, US-Dollar, Euro und Britischen Pfund sowie ihre auf Devisen lautenden Beteiligungsfonds in türkische Lira umwandeln.

Für die Salden, die für die Umwandlung von Gold- und Deviseneinlagenkonten sowie Beteiligungsfonds inländischer juristischer Personen in befristete TL-Einlagen oder Beteiligungskonten herangezogen werden, wurden keine Aktualisierungen der zuvor festgelegten Daten vorgenommen.

Die Umwandlung in türkische Lira erfolgt auf Wunsch der Kontoinhaber und zum jeweiligen Umwandlungskurs.


Nachrichtenquelle: AA