Wann ist die Frist für die Zahlung der jährlichen Einkommensteuer?
Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat die Zahlungsfrist für die „jährliche Einkommensteuer“ für das Kalenderjahr 2023, die ursprünglich bis zum 1. April 2024 hätte eingereicht werden müssen, verlängert.
Die türkische Finanzverwaltung (GİB) hat die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen zur „jährlichen Einkommensteuer“ für das Kalenderjahr 2023 sowie die Zahlungsfristen für die auf Basis dieser Erklärungen festgesetzten Steuern, die ursprünglich bis zum 1. April 2024 hätten erfolgen müssen, bis zum Freitag, den 5. April 2024, verlängert.
Die GİB veröffentlichte hierzu eine schriftliche Erklärung auf ihrer Website.
Demnach können gemäß dem Rundschreiben zum Steuerverfahrensgesetz Nr. 166 vom 28. März 2024 die Steuererklärungen zur „jährlichen Einkommensteuer“ für das Kalenderjahr 2023 sowie die darauf entfallenden Steuern bis zum Ende des Freitags, den 5. April 2024, eingereicht bzw. gezahlt werden.
Die „Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum Februar 2024, die bis zum 1. April 2024 hätten eingereicht werden müssen, können bis zum Ende des Freitags, den 5. April 2024, abgegeben werden.
Für Teilnehmer am elektronischen Buchführungssystem (e-Defter) können die e-Defter, die bis zum 1. April 2024 hätten erstellt und signiert werden müssen, sowie die „elektronischen Buchführungszertifikate“, die im gleichen Zeitraum in das IT-System der Finanzverwaltung hochgeladen werden müssen, ebenfalls bis zum Ende des Freitags, den 5. April 2024, hochgeladen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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