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Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

Die neue Regelung, die alle betrifft, die den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen, tritt ab dem 1. Februar in Kraft.

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Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

Angesichts der zunehmenden Fälle von gefälschten Anzeigen und Betrug im Immobiliensektor führt das Handelsministerium eine neue Anwendung ein.

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

Ab dem 1. Februar 2026 wird das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) für Wohnungsanzeigen verpflichtend.

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

Mit der neuen Regelung soll insbesondere der Betrug mit Anzahlungen, der häufig über Anzeigenportale erfolgt, unterbunden werden.

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

UNBEFUGTE UND IRREFÜHRENDE ANZEIGEN WERDEN BLOCKIERT

Dank EİDS wird die Richtigkeit der Anzeigen sowie die Eigentumsverhältnisse der Immobilie über Daten des E-Government-Portals (e-Devlet) überprüft.

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

Eigentümer oder autorisierte Immobilienmakler können ohne eine Bestätigung über das System keine Anzeigen mehr veröffentlichen. Auf diese Weise sollen unbefugte Anzeigen, fiktive Immobilien und Preismanipulationen, die das Marktgleichgewicht stören, verhindert werden.

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WIE WIRD DAS EİDS-SYSTEM FUNKTIONIEREN?

Das neue System wird Anzeigenplattformen und Grundbuchdaten integriert miteinander verknüpfen. Die grundlegende Funktionsweise der Anwendung umfasst folgende Punkte:

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

EIGENTUMSVERIFIZIERUNG: Die Existenz der betreffenden Immobilie und die Grundbuchdaten werden über das E-Government-Portal überprüft.

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GENEHMIGUNGSPROZESS: Der Immobilieneigentümer muss die Anzeigenschaltung über das System genehmigen.

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PRÄVENTION VON BETRUG: Durch verifizierte Anzeigen soll verhindert werden, dass Verbraucher Opfer von Anzahlungsbetrug bei gefälschten Anzeigen werden.

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NEUE ANZEIGENREGELN NACH DEM 1. FEBRUAR

Mit Inkrafttreten der Regelung werden die Anzeigenprozesse wie folgt ablaufen:

Betrifft jeden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte: Neue Ära bei Wohnungsanzeigen beginnt am 1. Februar

INDIVIDUELLE ANZEIGEN: Privatpersonen können nur Anzeigen für Immobilien schalten, die ihnen selbst oder ihren Verwandten ersten Grades (Eltern, Ehepartner und Kinder) gehören.

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IMMOBILIENUNTERNEHMEN: Immobilienfirmen mit Verkaufsbefugnis können eine Anzeige erst nach Abschluss eines Autorisierungsvertrags mit dem Eigentümer und nach Einholung der Bestätigung über das System veröffentlichen.

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Die neue Anwendung dient nicht nur der Erhöhung der Verbrauchersicherheit, sondern soll auch zur Stärkung der Transparenz im Immobiliensektor und zur Reduzierung informeller Aktivitäten beitragen.


Nachrichtenquelle : 12punto

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