Betrifft Millionen Bürger: Umschuldung für Kreditkarten- und Konsumkreditschulden!
Die Umschuldungsregelung der BDDK, die Millionen Menschen betrifft, ist in Kraft getreten. Anträge können bis zum 10. Oktober 2025 gestellt werden. Während die Zinssätze festgelegt wurden, haben einige Banken bereits mit der Umsetzung begonnen. Hier sind die Details...
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat mit Wirkung zum 10. Juli eine umfassende Umschuldungsregelung in Kraft gesetzt, um die individuelle Schuldenlast bei Kreditkarten, Konsumentenkrediten und Dispokrediten zu erleichtern. Im Rahmen dieser Regelung können Bürger ihre Schulden in bis zu 48 Monatsraten zurückzahlen. Anträge können bis zum 10. Oktober 2025 gestellt werden. Die Umsetzung hat bei einigen Banken bereits begonnen, während viele andere noch an der technischen Infrastruktur für den Prozess arbeiten.
Anträge können bis zum 10. Oktober 2025 gestellt werden. Die Umsetzung hat bei einigen Banken bereits begonnen, während viele andere noch an der technischen Infrastruktur für den Prozess arbeiten.
BANKEN SETZEN DIE REGELUNG SCHRITTWEISE UM
Die Umschuldungsregelung startet nicht bei allen Banken gleichzeitig. Wie die Journalistin der Sabah-Zeitung, Dilek Güngör, berichtet, wurden die Details in Treffen zwischen der BDDK und den Banken geklärt. Eines der meistdiskutierten Themen war, ob Kunden, die nur den Mindestbetrag ihrer Kreditkartenrechnung zahlen, eine Erhöhung ihres Kreditlimits erhalten sollten.
Gemäß der Empfehlung der BDDK gilt:
Bei Kreditkartenschulden wurde empfohlen, das Kartenlimit nicht zu erhöhen, solange nicht mindestens die Hälfte der Schulden beglichen wurde.
Bei Umschuldungen von Konsumentenkrediten wurde betont, dass keine neuen Kredite vergeben werden sollten, um zu verhindern, dass neue Schulden auf die bestehenden aufgeschichtet werden.
Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den Banken. Während einige Institute eine strikte Politik verfolgen, planen andere, bei Kunden mit guter Zahlungshistorie flexibler zu agieren.
ZINSSÄTZE STEHEN FEST
Auch die Zinssätze für die Umschuldung wurden festgelegt. Demnach:
Für Kreditkartenschulden wird ein Umschuldungszins von 3,11 Prozent angewendet.
Für Umschuldungen von Konsumentenkrediten variieren die Zinssätze je nach Bank, bewegen sich jedoch zwischen 3,79 und 3,89 Prozent.
Diese Sätze ermöglichen es den Bürgern, ihre Zahlungspläne an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen.
EINIGE BANKEN HABEN BEREITS SCHNELL BEGONNEN
Einige öffentliche und private Banken haben die Regelung zügig umgesetzt. Zum Beispiel:
Die İş Bankası führte allein zwischen dem 14. und 16. Juli Umschuldungen für 682 Konsumentenkredite in Höhe von insgesamt 157 Millionen TL durch.
Im gleichen Zeitraum wurden für Kreditkartenschulden in 8.606 Fällen rund 2 Milliarden TL umgeschuldet.
Auch die Ziraat Bankası hat den Prozess über ihre Regionaldirektionen beschleunigt und mit der Annahme von Anträgen begonnen.
Es wird erwartet, dass einige Banken, die noch an ihrer Infrastruktur arbeiten, ab Montag, dem 21. Juli, vollständig mit der Entgegennahme von Umschuldungsanträgen beginnen. Für diese Banken gilt die Regelung ebenfalls rückwirkend ab dem 10. Juli 2025, sodass auch rückwirkende Anträge akzeptiert werden können.
Nachrichtenquelle : 12punto
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