Das Rätsel um die Rentenprämie... Parlament erneut nicht beschlussfähig: Wird es noch vor dem Feiertag klappen?
Die Regelung zur Rentenprämie in Höhe von 4.000 Lira, die anlässlich des Ramadan-Festes an Rentner ausgezahlt werden soll, wartet im Parlament auf ihre Verabschiedung. Die Generalversammlung konnte gestern aufgrund mangelnder Beschlussfähigkeit bei den Anwesenheitskontrollen nicht tagen. Rentner fragen sich unterdessen, wann ihre Prämie ausgezahlt wird. Hier sind die Einzelheiten...
Der Gesetzesentwurf zur Regelung der Sonderzahlung für Rentner zum Fest konnte in der Generalversammlung des Parlaments erneut nicht beraten werden. Die für die Zeit vor dem Ramadan-Fest geplante Auszahlung von 4.000 Lira ist aufgrund der Arbeitsunfähigkeit des Parlaments in eine Phase der Ungewissheit geraten.
GENERALVERSAMMLUNG DREIMAL OHNE BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Bei den gestrigen Anwesenheitskontrollen konnte dreimal keine Beschlussfähigkeit festgestellt werden, da Abgeordnete der AKP und MHP nicht an der Abstimmung teilnahmen. Daraufhin schloss der stellvertretende Parlamentspräsident die Sitzung und kündigte an, dass die Generalversammlung am Dienstag, den 25. März, um 15.00 Uhr erneut zusammentreten werde.
PROTEST DER CHP, SCHWEIGEN BEI AKP UND MHP
Unterdessen brachten die Abgeordneten der CHP ihren Protest gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Istanbul, Ekrem İmamoğlu, ins Parlament. Während die CHP ihre Proteste in der Generalversammlung fortsetzte, fiel auf, dass die Reihen der AK-Partei und der MHP leer blieben.
Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Ali Mahir Başarır reagierte insbesondere auf das Verlassen der Generalversammlung durch die stellvertretende AKP-Fraktionsvorsitzende Özlem Zengin und fragte: „Frau Özlem, wohin gehen Sie? Geben Sie Ihre Stimme ab, warum schließen Sie das Parlament?“
WIRD ES VOR DEM FEST NOCH REICHEN?
Damit die Sonderzahlung für Rentner zum Fest erfolgen kann, ist die Verabschiedung der gesetzlichen Regelung durch das Parlament zwingend erforderlich. Ohne die Annahme des Antrags ist eine Auszahlung nicht möglich.
Da das Ramadan-Fest zwischen dem 30. März und dem 1. April gefeiert wird, ist der Zeitplan sehr eng geworden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes wird erwartet, dass die Zahlungen kurzfristig auf die Konten überwiesen werden.
Nachrichtenquelle : 12punto
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