Datum für die Auszahlung des Feiertagsbonus an Rentner steht fest
Vor dem Opferfest 2025 werden insgesamt 47,4 Milliarden TL an 16,5 Millionen Rentner als Feiertagsbonus ausgezahlt. Während alle Rentner 4.000 TL erhalten, bekommen Empfänger von Witwen- und Waisenrenten Zahlungen entsprechend ihrem Anteil. Die Boni werden zwischen dem 2. und 5. Juni auf die Konten überwiesen.
Im Rahmen des Feiertagsbonus erhalten alle Rentner und Anspruchsberechtigten vor dem Opferfest 2025 eine Zahlung in Höhe von 4.000 TL. Insgesamt werden 47,4 Milliarden TL an Boni ausgezahlt. Laut dem Hürriyet-Kolumnisten Noyan Doğan werden die Zahlungen zwischen dem 2. und 5. Juni auf die Konten überwiesen.
WER ERHÄLT DEN FEIERTAGSBONUS?
Nur Personen, die Einkünfte oder Renten von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) beziehen, können von dem Bonus profitieren. Dazu gehören:
Altersrentner,
Empfänger von Altersruhegeld,
Empfänger von Invaliditäts- oder Dienstunfähigkeitsrenten,
Empfänger von Renten wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit,
Angehörige von Märtyrern, Veteranen, Kriegsveteranen, Sicherheitswächter,
Zivilpersonen, die durch Terrorakte geschädigt wurden, sowie deren Anspruchsberechtigte,
profitieren von dem Feiertagsbonus.
ZAHLUNGEN VARIIEREN JE NACH ANTEIL
Für Empfänger von Hinterbliebenenrenten erfolgt die Zahlung entsprechend ihrem jeweiligen Anteil:
Empfänger einer Witwenrente mit 50 Prozent Anteil: 2.000 TL,
Empfänger mit 75 Prozent Anteil: 3.000 TL,
Empfänger einer Waisenrente mit 25 Prozent Anteil: 1.000 TL.
Personen, die sowohl Witwen- als auch Waisenrente beziehen, erhalten den Bonus nur auf Basis der Witwenrente.
Der Feiertagsbonus, der 2024 noch 3.000 TL betrug, wurde 2025 um 33 Prozent auf 4.000 TL erhöht. Damit erhalten Rentner im Laufe des Jahres insgesamt 8.000 TL an Bonuszahlungen.
Auch Neuantragsteller profitieren
Wer nach dem 1. Mai einen Rentenantrag stellt, kann ebenfalls vom diesjährigen Opferfest-Bonus profitieren.
Zudem erhalten Personen, die mehrere Renten beziehen, nur einen einzigen Bonus auf Basis des Dossiers mit der höchsten Auszahlung.
WIE VIEL ERHALTEN TEILZEITRENTNER?
Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Rente wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beziehen, erhalten den Bonus entsprechend dem Grad ihrer Erwerbsunfähigkeit.
Auch Inhaber von Teilrenten haben Anspruch auf den Bonus.
WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?
Die Feiertagsboni werden vor dem Opferfest zwischen Montag, dem 2. Juni, und Donnerstag, dem 5. Juni, auf die Bankkonten der Rentner überwiesen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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