GSS-Beitragsschulden werden gestrichen! Wird das Geld derjenigen, die bereits gezahlt haben, zurückerstattet?
Mit der im Plenum der Nationalversammlung verabschiedeten Regelung werden die obligatorischen Beiträge zur Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) aus dem Jahr 2014 gestrichen. Die Schulden von 1.784.614 Versicherten in Höhe von insgesamt 2,178 Milliarden TL wurden erlassen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Schuldenlast der Bürger, die ihre Beiträge nicht zahlen konnten, gegenüber dem Staat zu verringern und ihnen den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes sowie einiger Gesetze und Gesetzesdekrete, das gestern in der Generalversammlung des Parlaments verabschiedet wurde, werden die Schulden von 1.784.614 pflichtversicherten Bürgern der Allgemeinen Krankenversicherung für das Jahr 2014 in Höhe von 2.178.088.879,04 Lira gestrichen.
Nach Informationen des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit werden die Schulden für das Jahr 2014 mit der Bestimmung erlassen, die darauf abzielt, die Schuldenlast der Versicherten, die ihre obligatorischen Beiträge zur Allgemeinen Krankenversicherung (GSS) nicht zahlen konnten, gegenüber dem Staat zu verringern und ihren Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erleichtern.
Gemäß der Bestimmung in dem Gesetz, das gestern in der Generalversammlung der TBMM verabschiedet wurde und auch Regelungen für Beamte enthält, wird auf die Einziehung aller vor dem 1. Januar 2015 entstandenen und nicht gezahlten GSS-Beiträge sowie der damit verbundenen Nebenforderungen wie Verzugsstrafen und Verzugszinsen verzichtet.
Beiträge, die für die betreffenden Zeiträume bis zum Datum der Veröffentlichung der Bestimmung bereits gezahlt wurden, werden jedoch nicht erstattet oder verrechnet.
Die Schulden von 1.784.614 türkischen Staatsbürgern, die pflichtversichert in der Allgemeinen Krankenversicherung sind, in Höhe von 2.178.088.879,04 Lira für das Jahr 2014 werden erlassen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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