Kein Warten auf Alter und Beitragsjahre für die Rente! Unter welchen Bedingungen ist eine Erwerbsminderungsrente möglich? SGK-Experte klärt auf
Mit dem Gesetz für die vom Rentenalter betroffenen Personen (EYT) haben Millionen Menschen Anspruch auf Rente erhalten. Doch auch die Wege in den Ruhestand ohne Alters- und Beitragsanforderungen stoßen auf großes Interesse. Der ehemalige Chefinspektor der Sozialversicherungsanstalt (SGK), İsa Karakaş, hat erläutert, bei welchen Krankheiten im Jahr 2024 am häufigsten eine Erwerbsminderungsrente gewährt wurde. Hier sind die Details...
Millionen Menschen in der Türkei recherchieren zu den Rentenbedingungen und den verschiedenen Wegen in den Ruhestand. Während durch die EYT-Regelung etwa 2,5 Millionen Menschen vorzeitig in Rente gehen konnten, interessieren sich Bürger, die nicht unter die EYT-Regelung fallen oder das Rentenalter noch nicht erreicht haben, für die Details der Erwerbsminderungsrente.
Es ist möglich, ohne Altersvorgabe und mit weniger Beitragszahlungen eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Hierfür müssen bestimmte Krankheiten vorliegen und der Verlust der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent durch die SGK bestätigt werden. Welche Krankheiten führen also am häufigsten zum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
11 TAUSEND PERSONEN GINGEN 2024 IN ERWERBSMINDERUNGSRENTE
Der ehemalige SGK-Chefinspektor İsa Karakaş hat die Daten der SGK für das Jahr 2024 bekannt gegeben. Demnach gingen in diesem Jahr:
7.962 SSK-Versicherte,
2.622 Bağ-Kur-Versicherte,
722 Beamte, insgesamt also 11.306 Personen in Erwerbsminderungsrente.
REIHENFOLGE SEIT 4 JAHREN UNVERÄNDERT
In der von der SGK jährlich aktualisierten Liste der Krankheiten für die Erwerbsminderungsrente hat sich die Reihenfolge seit 2020 nicht geändert. Die Krankheiten, die am häufigsten zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente führen, sind in dieser Reihenfolge:
Onkologische Erkrankungen (Krebs)
Psychiatrische Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen
Wer an einer oder mehreren dieser Krankheiten leidet, kann bei Erfüllung der erforderlichen Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
10 JAHRE VERSICHERUNGSDAUER GENÜGEN!
Für eine Erwerbsminderungsrente sind eine Versicherungsdauer von 10 Jahren und die Zahlung von mindestens 1.800 Beitragstagen erforderlich. Für Personen, die arbeitsunfähig sind, entfällt jedoch die 10-jährige Versicherungsdauer.
Wer aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mindestens 60 Prozent seiner Erwerbsfähigkeit verloren hat, kann sich an die SGK-Direktionen wenden, um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
DIE LISTE DER ERWERBSMINDERUNGSKRANKHEITEN DER SGK
Die von der SGK in den Geltungsbereich der Erwerbsminderungsrente aufgenommenen Krankheiten sind wie folgt aufgelistet:
Neurologische Erkrankungen
Augenerkrankungen
Onkologische Erkrankungen (Krebs)
Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen
Hämatologische Erkrankungen (Blutkrankheiten)
Orthopädische und traumatologische Beschwerden
Rheumatische Erkrankungen
Gastroenterologische und hepatologische Erkrankungen (Magen-, Darm-, Lebererkrankungen)
Hautkrankheiten (Dermatologie)
Kardiologische Beschwerden (Herzkrankheiten)
Gefäßerkrankungen
Erkrankungen des Urogenitalsystems (Nieren-, Harnwegserkrankungen)
Endokrinologische und Stoffwechselerkrankungen
Erkrankungen der Atemwege
AIDS und andere Infektionskrankheiten
Nachrichtenquelle : 12punto
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