Neue Einnahmequelle für das Finanzministerium! Identitätsabfragen sind jetzt kostenpflichtig
Die türkische Finanzverwaltung (GİB) wird für Abfragedienste zu Steuer- und Identitätsnummern Dritter künftig Gebühren erheben. Mit dieser Neuregelung wird für die Abfrage von T.C.-Identitätsnummern und Steueridentifikationsnummern ein bestimmtes Entgelt fällig. Die Gebühren gelten für Dienstleistungen, die an nicht-öffentliche Einrichtungen und juristische Personen erbracht werden.
Die dem Ministerium für Schatz und Finanzen unterstellte Steuerbehörde (GİB) hat einen neuen Schritt unternommen. Laut Entscheidung der GİB werden Dienste, die früher kostenlos waren, nun kostenpflichtig. Die Gebühren werden erhoben, wenn Daten an öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die keine staatliche Verwaltung darstellen, sowie an juristische Personen weitergegeben werden.
FÜR WELCHE VORGÄNGE WIRD EINE GEBÜHR ERHOBEN?
Bei dieser Regelung, die als Beteiligungsgebühr bezeichnet wird, variiert der Preis je nach Vorgang, wobei jedoch eine Mindestgebühr von 35 Kuruş erhoben wird. Die Bürger fragen sich nun, für welche Dienste diese Regelung gilt.
Hier sind die kostenpflichtigen Abfragedienste:
Dienst zur Überprüfung der Steueridentifikationsnummer
Dienst zur Abfrage der Steueridentifikationsnummer
Dienst zur Überprüfung der T.C.-Identitätsnummer
Dienst zur Abfrage der T.C.-Identitätsnummer
Dienst zur Überprüfung der Steuerkarte
Wie hoch werden die Servicegebühren sein, die bei Notaren und Unternehmen anfallen?
Hier ist die Preisliste:
Das Ministerium für Schatz und Finanzen wird von Institutionen und Organisationen, die Informationen aus dem System beziehen, eine Beteiligungsgebühr erheben.
Die Institutionen, von denen das Ministerium Zahlungen verlangen wird, sind: öffentliche Einrichtungen und Organisationen außerhalb der staatlichen Verwaltung, juristische Personen sowie Berufsverbände und deren Dachorganisationen mit öffentlichem Charakter.
WER NICHT RECHTZEITIG ZAHLT, KANN DIESEN DIENST NICHT NUTZEN
Die Höhe der Beteiligungsgebühr wird je nach Vorgang vom Ministerium für Schatz und Finanzen festgelegt. Die Zahlungen werden auf Basis der von der Steuerbehörde für die dreimonatigen Zeiträume des Kalenderjahres bereitgestellten Daten berechnet und den Datenempfängern bis zum Ende des Monats mitgeteilt, der auf den jeweiligen Dreimonatszeitraum folgt.
Wer die Zahlung nicht leistet, kann den Abfragedienst nicht mehr nutzen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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