Neue Erklärung zum Mindestlohn von Minister Işıkhan
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab bekannt, dass der Prozess für die Mindestlohnerhöhung am Dienstag, dem 10. Dezember, beginnen wird. In den Gesprächen mit Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wird der neue Mindestlohn unter Berücksichtigung von Daten wie Inflations- und Lebenshaltungskostenindizes festgelegt.
Die Entscheidung über die Mindestlohnerhöhung, die aufgrund der schwindenden Kaufkraft seit Monaten die Agenda bestimmt, nähert sich ihrem Ende.
Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, erklärte auf hartnäckige Fragen von Journalisten: "Wir starten den Prozess bezüglich des Mindestlohns am Dienstag; unser vorrangiges Thema ist der Mindestlohn."
Die Mindestlohnverhandlungen, die Millionen von Arbeitnehmern direkt und die gesamte Türkei indirekt betreffen, beginnen am Dienstag, den 10. Dezember, für den Mindestlohn des Jahres 2025.
Die Arbeitnehmerseite wird vom Gewerkschaftsbund TÜRK-İŞ, die Arbeitgeberseite vom Arbeitgeberverband TİSK vertreten. Die erste Sitzung der Mindestlohnkommission findet im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit statt.
WIE HOCH WIRD DER MINDESTLOHN SEIN?
Bei der Festlegung des Mindestlohns werden zahlreiche Daten berücksichtigt. Inflations- und Lebenshaltungskostenindizes werden auf dem Tisch liegen. Der festzulegende Lohn wird sich auch auf Posten wie die Basis der Abfindungszahlungen, Arbeitslosengeld sowie Nachzahlungen für Militär- und Geburtszeiten auswirken.
Der Mindestlohn beträgt derzeit monatlich 20.002 Lira und 50 Kuruş brutto pro Arbeitnehmer; nach Abzug von Steuern und Abgaben liegt er bei 17.002 Lira und 12 Kuruş netto. Die Gesamtkosten des Mindestlohns für den Arbeitgeber belaufen sich pro Arbeitnehmer auf 23.502 Lira und 94 Kuruş.
Die Erhöhung des Mindestlohns hat eine lohnerhöhende Wirkung auf alle Löhne, insbesondere auf die Gehälter an Arbeitsplätzen, an denen Tarifverträge gelten.
Der Mindestlohn betrifft nicht nur direkt die Arbeitnehmer, die von diesem Lohn leben, sondern ist auch für einen großen Teil der Gesellschaft von Bedeutung, da er als Maßstab für viele gesetzliche Regelungen dient.
Der Mindestlohn wird gesetzlich von der Mindestlohnkommission festgelegt, die aus 15 Personen besteht: jeweils fünf Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Regierung.
Die Kommission wird vom Minister für Arbeit und soziale Sicherheit zur Sitzung einberufen und trifft sich im Rahmen der Arbeiten zur Festlegung des neuen Mindestlohns traditionell viermal im Dezember.
Die Kommission, der eines der vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit benannten Mitglieder vorsitzt, tritt mit der Teilnahme von mindestens 10 Mitgliedern zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit gilt die Seite, der der Kommissionsvorsitzende angehört, als die Seite mit der Mehrheit.
Nachrichtenquelle : 12punto
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