Rentenanpassung in Sicht! Entscheidung fällt im April
Nach dem Anstieg des BIP im Jahr 2024 wurden die Aktualisierungen für die Renten bekannt gegeben. Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 2025 in Rente gehen, werden die Bezüge um 0,73 Prozent steigen. Mit der im April geplanten Neuregelung werden die Renten neu berechnet; wer bereits 2024 den Rentenantrag gestellt hat, wird eine höhere Rente erhalten.
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hatte die Renten derjenigen, die nach dem 1. Januar 2025 ihren Rentenantrag stellten, zunächst auf Basis des Aktualisierungskoeffizienten für das Jahr 2024 berechnet. Mit der endgültigen Feststellung der Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts wurde dieser Koeffizient jedoch angepasst und von 1,4438 auf 1,4544 korrigiert.
Wie Habertürk berichtet, führt diese Änderung zu einem Anstieg der Rentenbezüge, die nach Januar 2025 bewilligt wurden, um 0,73 Prozent. Eine Rente, die beispielsweise mit 30.000 TL berechnet wurde, steigt somit auf 30.219 TL.
ANSTIEG DER RENTEN WIRD IM APRIL WIRKSAM
Gesetzlich bedingt werden Änderungen des Aktualisierungskoeffizienten, die auf dem Anstieg des Volkseinkommens basieren, ab April auf die Renten übertragen.
Personen, deren Rente in den Monaten Februar und März bewilligt wurde, erhalten rückwirkende Nachzahlungen.
Beispielsweise werden die Differenzbeträge für Februar und März für diejenigen, die ihren Rentenantrag im Januar stellten und deren Rente im Februar bewilligt wurde, im April ausgezahlt.
Diese Regelung betrifft alle Personen, die im Jahr 2025 in Rente gegangen sind.
AKTUALISIERUNG ÜBER E-DEVLET FÜR NOCH NICHT IM RUHESTAND BEFINDLICHE PERSONEN
Auch die Rentenbeträge, die im e-Devlet-System für Personen angezeigt werden, die noch keinen Anspruch auf Rente haben oder noch keinen Rentenantrag gestellt haben, werden aktualisiert.
Im Februar sanken die im e-Devlet angezeigten Rentenbeträge im Vergleich zum Dezember des Vorjahres um 31 bis 32 Prozent.
Durch die im April durchzuführende Neuberechnung wird sich diese Differenz auf ein Niveau von 30 bis 31 Prozent einpendeln.
WER 2024 DEN ANTRAG STELLTE, ERHÄLT EINE HÖHERE RENTE
Für diejenigen, die ihren Rentenantrag innerhalb des Jahres 2024 stellten, wurde der Aktualisierungskoeffizient mit 1,8616 berechnet.
Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und BAĞ-KUR-Versicherte war der letzte Termin für die Antragstellung der 31. Dezember 2024.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst war der Stichtag der 14. Januar 2025.
Die Renten derjenigen, die bis zu diesen Daten ihren Rentenantrag stellten, fielen um 30 bis 31 Prozent höher aus als bei denjenigen, die den Antrag nach 2025 stellten.
Der Anstieg von 0,73 Prozent, der aufgrund des BIP-Wachstums 2024 erfolgt, gilt nicht für Rentner, die ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2024 (bzw. 14. Januar 2025 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) eingereicht haben.
Nachrichtenquelle : 12punto
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