Die SGK greift durch! Scheinanstellungen werden aufgedeckt: Rentenansprüche werden annulliert
Die SGK hat mit Kontrollen begonnen, die gezielt Personen ins Visier nehmen, die durch Scheinanstellungen in Rente gegangen sind. Im Jahr 2023 wurden 89.000 und 2024 fast 100.000 Scheinanstellungen aufgedeckt. Die Rentenzahlungen derjenigen, die aufgrund von Versicherungsanmeldungen über Scheinfirmen in den Ruhestand getreten sind, werden gestrichen und die bereits ausgezahlten Beträge inklusive Zinsen zurückgefordert.
Die SGK hat eine umfassende Prüfung eingeleitet, um die in den letzten zwei Jahren gestiegenen Fälle von Scheinanstellungen aufzudecken. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Versicherungsanmeldungen, die über Scheinfirmen erfolgten, einzeln geprüft.
Im Jahr 2023 wurden 89.000 und 2024 fast 100.000 Fälle von Scheinanstellungen festgestellt. Die SGK hat 2.114 Unternehmen, die mit Scheinanstellungen in Verbindung stehen, als Scheinfirmen eingestuft.
Die Renten derjenigen, die zu Unrecht in den Ruhestand getreten sind, werden gestrichen und die bereits gezahlten Beträge müssen zurückerstattet werden.
Während die Untersuchungen insbesondere bei Personen vertieft werden, für die Versicherungsbeiträge scheinbar eingezahlt wurden, wurde angekündigt, dass die Renten derjenigen, die auf diesem Weg in den Ruhestand getreten sind, annulliert werden.
ACHTUNG BEI EINEM 'S' IM VERSICHERUNGSVERLAUF
Die SGK identifiziert Scheinanstellungen anhand spezieller Buchstabencodes im Versicherungsverlauf. Wenn im Versicherungsverlauf der Buchstabe ‘S’ erscheint, bedeutet dies, dass die Person eine Scheinanstellung hat und der Rentenanspruch annulliert wird.
Buchstabe ‘S’: Kennzeichnet Personen, bei denen eine Scheinanstellung festgestellt wurde.
Buchstabe ‘Ş’: Bezeichnet Fälle von verdächtigen Versicherungsverhältnissen.
Buchstabe ‘K’: Kennzeichnet Unternehmen, die unter kontrollierter Prüfung stehen.
Während die SGK bei Personen, die einen dieser Codes aufweisen, detaillierte Untersuchungen einleitet, werden die Renten derjenigen, die durch Scheinanstellungen in Rente gegangen sind, vollständig gestrichen und die in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurückgefordert.
UNRECHTÄSSIGE RENTENZAHLUNGEN WERDEN ZURÜCKGEFORDERT
Die SGK wendet zwei verschiedene Methoden an, um zu Unrecht erhaltene Renten und Sozialversicherungsleistungen aufgrund von Scheinanstellungen zurückzufordern:
Bei Fehlern seitens der SGK: Die Zahlungen der letzten 5 Jahre werden zinslos zurückgefordert.
Bei Scheinanstellungen, die vom Rentner verursacht wurden: Die Rentenzahlungen der letzten 10 Jahre werden inklusive gesetzlicher Zinsen zurückgefordert.
Gegen Unternehmen, die in Scheinanstellungen verwickelt sind, werden ebenfalls hohe Geldstrafen verhängt. In diesem Zusammenhang wurde bekannt gegeben, dass Strafen in Höhe von 2 Milliarden 36 Millionen TL verhängt wurden.
WAS IST EINE SCHEINANSTELLUNG UND WIE WIRD SIE DURCHGEFÜHRT?
Eine Scheinanstellung liegt vor, wenn für eine Person Versicherungsbeiträge eingezahlt werden, obwohl sie tatsächlich nicht in dem Unternehmen arbeitet. Die häufigsten Methoden für Scheinanstellungen sind:
Sich über nahe Verwandte oder Bekannte als versichert melden lassen.
Versicherungsbeiträge über Unternehmen zahlen, die in Wirklichkeit keine Geschäftstätigkeit ausüben.
Versicherungsbeiträge zahlen, obwohl man nicht arbeitet, nur um in Rente gehen zu können.
Die SGK setzt ihre Untersuchungen mit speziellen Prüfungsteams fort, um diese Art von Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
WIE WIRD EINE SCHEINRENTE ANNULLIERT?
Die SGK folgt einem bestimmten Verfahren, um die Rentenansprüche von Personen zu annullieren, bei denen Scheinanstellungen festgestellt wurden:
1. Aktenprüfung: Verdächtige Versicherte werden identifiziert und einer detaillierten Prüfung unterzogen.
2. Feststellung der Unregelmäßigkeit: Wenn sich die Scheinanstellung bestätigt, wird die Rente annulliert.
3. Offizielle Benachrichtigung: Die Rentenzahlung wird eingestellt und die Person erhält eine Zustellung zur Rückzahlung der bereits erhaltenen Renten.
4. Einspruchsrecht: Personen, deren Rente annulliert wurde, können innerhalb von 7 Tagen bei der SGK Einspruch einlegen.
Die SGK konzentriert sich insbesondere auf Beitragszahlungen über sogenannte „Nylon-Firmen“ (Scheinfirmen), um unrechtmäßige Rentenansprüche zurückzuholen.
WAS SOLLTEN BETROFFENE EINER SCHEINRENTE TUN?
Wenn eine Person eine offizielle Benachrichtigung der SGK erhält, dass ihre Rente annulliert wurde, sollte sie sich zunächst mit der SGK in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.
Wer der Meinung ist, dass die Maßnahme zu Unrecht erfolgt ist, kann mit entsprechenden Unterlagen bei der SGK Einspruch einlegen.
Wenn sich die Feststellung der Scheinanstellung bestätigt, ist die Person verpflichtet, die erhaltenen Rentenzahlungen inklusive Zinsen zurückzuzahlen.
Gemäß den rechtlichen Verfahren kann ein Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle oder bei Gericht gestellt werden.
DER KAMPF DER SGK GEGEN SCHEINRENTEN GEHT WEITER
Die SGK verstärkt jedes Jahr ihre Kontrollen, um Scheinanstellungen aufzudecken. Da es bei rückwirkenden Prüfungen keine zeitliche Begrenzung gibt, können Unregelmäßigkeiten aus der Vergangenheit jederzeit aufgedeckt werden.
Die SGK verfolgt im Kampf gegen Scheinrenten eine Null-Toleranz-Politik.
Durch Scheinanstellungen erworbene Rentenansprüche werden annulliert.
Gegen diejenigen, die sich unrechtmäßig bereichert haben, werden sowohl Geldstrafen als auch rechtliche Sanktionen verhängt.
Nachrichtenquelle : 12punto
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