SGK hat mit den Arbeiten begonnen: Jetzt erhalten auch sie eine Rente! Gesetzliche Neuregelung auf dem Weg
Für Tausende Menschen, die seit Jahren auf eine Rente warten, wurde eine Lösung gefunden. Mit einem Schreiben der SGK an das Innenministerium können anspruchsberechtigte Bürger nun auch durch Gerichtsbeschlüsse und offizielle Dokumente eine Rentenzahlung erhalten. Hier sind die Details...
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat einen entscheidenden Schritt unternommen, der zehntausende Terroropfer betrifft, die seit langem auf eine Lösung warten. Renten, die zuvor nur durch Entscheidungen der den Gouverneursämtern unterstellten Schadensfeststellungskommissionen gewährt werden konnten, können nun auch mit anderen offiziellen Dokumenten beantragt werden. Die Regelung ist in der gesamten Türkei in Kraft getreten.
GERICHTSBESCHLÜSSE WERDEN EBENFALLS ANERKANNT
Die SGK hat ein offizielles Schreiben an das Innenministerium gesendet, um den bürokratischen Engpass bei den Rentenanträgen von Bürgern zu überwinden, die durch Terroranschläge zu Schaden gekommen sind.
Wie die Zeitung Sabah berichtet, können Renten nun auch ohne die Entscheidung der Schadensfeststellungskommissionen durch alternative offizielle Dokumente wie Gerichtsbeschlüsse oder von Justiz- bzw. Verwaltungsbehörden ausgestellte Unterlagen bewilligt werden.
Mit dieser Änderung eröffnet sich ein neuer Hoffnungsschimmer für Betroffene und Anspruchsberechtigte, deren Anträge seit Jahren in der Warteschleife hingen.
WIE WIRD DER ANTRAGSPROZESS ABLAUFEN?
Betroffene oder deren Erben, die eine Rente beziehen möchten, können ihre Anträge direkt bei der SGK einreichen oder per Petition bei den lokalen Verwaltungsbehörden (Mülki İdare Amirlikleri) in ihrem Wohnort oder bei der Generaldirektion für Provinzialverwaltung des Innenministeriums stellen. Für die Antragstellung gelten zwei wichtige Fristen:
Innerhalb von 60 Tagen nach Kenntnisnahme des Vorfalls
Spätestens innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Vorfalls muss der Antrag gestellt werden.
Es laufen Vorbereitungen, um diese vorübergehend eingeführte Flexibilität dauerhaft zu machen. Die SGK arbeitet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie dem Innenministerium an einer neuen gesetzlichen Regelung. Es ist geplant, den Entwurf noch vor Ende der Legislaturperiode der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorzulegen.
WIE HOCH WERDEN DIE RENTENBETRÄGE SEIN?
Die mit der neuen Regelung bewilligten Renten variieren je nach Grad der Behinderung. Die zu zahlenden Rentenbeträge sehen wie folgt aus:
Für Behinderte 1. Grades: 9.619 TL
Für Behinderte 2. Grades: 7.695 TL
Für Behinderte 3. Grades: 5.771 TL
Hinterbliebene Ehepartner und Kinder von Personen, die bei Terroranschlägen ihr Leben verloren haben, erhalten ebenfalls eine monatliche Rente in Höhe von 9.619 TL. Diese Zahlungen werden aus dem Budget des Ministeriums für Schatz und Finanzen gedeckt.
BARABFINDUNGEN WURDEN AKTUALISIERT
Ab 2025 wurden auch die Barabfindungszahlungen erhöht. Demnach:
Für Angehörige von Verstorbenen: 961.928 TL
Bei schwerer Invalidität: 1.923.856,40 TL
Für diese Abfindungszahlungen ist kein Gerichtsbeschluss erforderlich. Die Entscheidungen der zuständigen Kommissionen gelten als ausreichend.
85 TAUSEND AKTEN WARTEN NOCH
Daten der SGK zufolge wurden seit 2019 etwa 100.000 Anträge bei den 57 Schadensfeststellungskommissionen gestellt, die in 50 Provinzen tätig sind. Allerdings konnten nur 57 Prozent dieser Anträge abgeschlossen werden. Etwa 85.000 Akten warten noch auf ihre Bearbeitung.
Nachrichtenquelle : 12punto
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