Unterschied zwischen den Renten von 2024 und 2025 aufgedeckt! SGK hat die Situation korrigiert
Der Rentenunterschied zwischen denjenigen, die Ende 2024 in den Ruhestand gehen, und denjenigen, die 2025 in den Ruhestand gehen, wurde durch neue Berechnungen geklärt. Die SGK hat die Renten für diejenigen, die nicht im Jahr 2024 in den Ruhestand gingen, neu angepasst; die Erhöhungen wurden auf Basis der Inflationsrate und der vorgenommenen Anpassungen festgelegt.
Es gab Warnungen bezüglich der Rentenunterschiede, die zwischen denjenigen, die 2024 in Rente gingen, und denjenigen, die 2025 in Rente gehen, entstehen würden.
Was hat sich also für diejenigen geändert, die 2024 in Rente gegangen sind, und für diejenigen, die dies nicht getan haben?
Den Berechnungen von Ahmet Kıvanç von Habertürk zufolge wurde auf die Renten, die bis Ende Dezember 2024 im E-Devlet-System ersichtlich waren, die Erhöhung von 86,16 Prozent angewandt, die 2024 für SSK- und BAĞ-KUR-Rentner vorgenommen wurde. Wer den Antrag im Dezember eingereicht hatte, profitierte zudem von der Rentenerhöhung um 15,75 Prozent im Januar.
BEI DER NEUBERECHNUNG GILT DIE 'INFLATIONSZAHL'
Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat im Januar die Renten im E-Devlet-System für Personen neu berechnet, die zwar einen Rentenanspruch hatten, ihren Rentenantrag jedoch nicht bis Ende 2024 eingereicht hatten, sowie für Personen, die noch keinen Rentenanspruch erworben hatten. Bei der neuen Berechnung wurde die 2024 vorgenommene Rentenerhöhung von 86,16 Prozent nicht berücksichtigt. Die Renten wurden stattdessen auf Basis der für 2024 mit 44,38 Prozent ausgewiesenen Inflationsrate berechnet.
WAS IST MIT DEN RENTEN PASSIERT?
Nach der Neuberechnung haben sich die Renten wie folgt verändert:
Von zwei Personen, deren Rente im Dezember im E-Devlet-System inklusive Zusatzleistungen mit 34.510,09 TL angezeigt wurde, erhält diejenige, die ihren Rentenantrag bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht hat, eine Rente von 39.945,43 TL, inklusive der Januar-Erhöhung von 15,75 Prozent.
Die Rente der anderen Person, die ihren Rentenantrag nicht bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht hatte, sank nach der Neuberechnung im Januar auf 30.218,52 TL. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Rentenerhöhung von 15,75 Prozent, die im Januar vorgenommen wurde.
ERHÖHUNG IM APRIL
Die Daten zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das Jahr 2024 werden Ende Februar veröffentlicht. Prognosen zufolge wird das BIP-Wachstum für 2024 bei 3,5 Prozent liegen. 30 Prozent des BIP-Wachstums werden auf die Renten derjenigen übertragen, deren Rentenantrag erst nach 2025 wirksam wird. Die im E-Devlet-System angezeigte Rente der zweiten Person aus dem obigen Beispiel wird ab April um 0,7 Prozent auf 30.430,05 TL steigen.
ANZAHL DER PERSONEN, DIE VOM UNTERSCHIED BETROFFEN SIND, WIRD IM FEBRUAR KLAR
Die Meldungen für den Monat Dezember für Beschäftigte im Privatsektor (4/a) und Personen im Rahmen von BAĞ-KUR (4/b) wurden der SGK am 20. Januar 2025 übermittelt. Die Meldungen für den letzten Monat für öffentliche Angestellte (4/a) sowie für Personen im 4/c-Status, die ihre Tätigkeit im öffentlichen Dienst erstmals ab dem 15. Oktober 2008 aufgenommen haben, werden der SGK am 1. Februar 2025 übermittelt. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Personen, die einen Rentenantrag gestellt haben, Mitte Februar klarer wird, sobald alle Meldungen bei der SGK eingegangen sind.
Nachrichtenquelle : 12punto
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