Wann werden die erhöhten Renten ausgezahlt? Hier sind die Termine
Nach der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Dezember durch das türkische Statistikamt TÜİK wurden die Termine für die Auszahlung der erhöhten Renten und der Nachzahlungen für das erste Halbjahr 2025 bekannt gegeben. Die Renten für Versicherte der SSK, BAĞ-KUR und der Emekli Sandığı werden ab dem 17. Januar gestaffelt nach den Zuteilungsnummern auf die Konten überwiesen. Wann genau werden die erhöhten Renten und die Differenzbeträge ausgezahlt?
Nachdem das türkische Statistikamt (TÜİK) die 6-monatige Inflationsdifferenz bekannt gegeben hat, stehen die Rentenerhöhungen für den Zeitraum Januar bis Juni 2025 fest.
SSK- und BAĞ-KUR-Rentner erhalten eine Erhöhung von 15,75 Prozent, während Beamte und Ruhestandsbeamte eine Erhöhung von 11,54 Prozent erhalten. Mit dieser Anpassung wird erwartet, dass die niedrigste Rente von 12.500 TL auf 14.469 TL steigt.
WANN WERDEN DIE ERHÖHTEN RENTEN AUSGEZAHLT?
Die Auszahlung der erhöhten Renten beginnt ab dem 17. Januar. Die Rentennachzahlungen und die erhöhten Beträge werden je nach Zuweisungsnummer an unterschiedlichen Tagen auf die Konten überwiesen.
Auszahlungstage für 4A (SSK) Renten
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 9: 17. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 7: 18. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 5: 19. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 3: 20. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 1: 21. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 8: 22. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 6: 23. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 4: 24. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 2: 25. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 0: 26. Januar
Auszahlungstage für 4B (Bağ-Kur) Renten
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 9, 7, 5: 25. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 3, 1: 26. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 8, 6, 4: 27. Januar
Letzte Ziffer der Zuweisungsnummer 2, 0: 28. Januar
Auszahlungstage für 4C (Emekli Sandığı) Renten
Die Renten der Emekli Sandığı werden je nach Geburtsdatum an unterschiedlichen Tagen ausgezahlt. Für diejenigen, die ihre Rente in den Monaten Februar, Mai, August und November beziehen:
Geburtsjahrgänge 00–40: 1. des Monats
Geburtsjahrgänge 41–46: 2. des Monats
Geburtsjahrgänge 47–49: 3. des Monats
Geburtsjahrgänge 50–53: 4. des Monats
Geburtsjahrgänge 54–99: 5. des Monats
WIE HOCH IST DIE 6-MONATIGE INFLATIONSDIFFERENZ?
Die Rentenerhöhungssätze für 2025 wurden auf Basis der 6-monatigen Inflationsdifferenz festgelegt. Die monatlich anfallenden Inflationsdifferenzen sind wie folgt:
Juli: 3,32 Prozent
August: 2,47 Prozent
September: 2,97 Prozent
Oktober: 2,88 Prozent
November: 2,24 Prozent
Dezember: 1,03 Prozent
Insgesamt wurden die Renten mit einer Erhöhungsrate von 15,75 Prozent aktualisiert.
Nachrichtenquelle : 12punto
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