Wer auf den Juli wartet, profitiert: Abfindungserhöhung steht bevor
Für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis unter Auszahlung der Abfindung beenden möchten, ist der Juli entscheidend. Aufgrund der Inflationsanpassung wird eine Erhöhung der Obergrenze erwartet. Mit der neuen Anpassung könnte pro Jahr eine um bis zu 7.000 Lira höhere Abfindung erzielt werden. Hier sind die Details...
Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten im Juli wird die Höhe der Gehaltserhöhung für Beamte feststehen. Diese Anpassungsrate wirkt sich direkt auf die Obergrenze der Abfindung aus. Basierend auf den Inflationsdaten der letzten 5 Monate wird derzeit mit einer Gehaltserhöhung für Beamte von etwa 14 % gerechnet. Mit den Daten für Juni wird erwartet, dass dieser Wert auf über 15 % steigt.
WIE HOCH IST DIE AKTUELLE ABFINDUNGS-OBERGRENZE?
Für Arbeitnehmer, die dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 unterliegen, liegt die derzeit geltende Obergrenze für die Abfindung bei 46.655 Lira und 43 Kuruş pro Beschäftigungsjahr. Selbst wenn Ihr Bruttogehalt höher ist, kann gesetzlich nicht mehr als dieser Betrag ausgezahlt werden.
Beispielsweise ist die Abfindung für jemanden mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 466.554 Lira und 30 Kuruş begrenzt.
WIE WIRD SICH DIE OBERGRENZE DURCH DIE NEUE ANPASSUNG ÄNDERN?
Sollte die erwartete Gehaltserhöhung für Beamte von 15 % eintreten, wird die Obergrenze der Abfindung auf 53.653 Lira und 75 Kuruş steigen. In diesem Fall ergäbe sich ein zusätzlicher Gewinn von etwa 7.000 Lira pro Jahr.
Für Arbeitnehmer, die kündigen und ihre Abfindung erhalten möchten, ist es finanziell vorteilhafter, bis Juli zu warten. So besteht die Chance, pro Jahr 7.000 Lira mehr an Abfindung zu erhalten.
Frauen, die heiraten (innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung), und Männer, die ihren Militärdienst antreten, können bei einer Kündigung Anspruch auf Abfindung erheben. Auch diesen Personen wird empfohlen, die Juli-Anpassung abzuwarten.
Es ist auch möglich, einen Anspruch auf Abfindung zu erwerben, ohne die Voraussetzungen für den Ruhestand zu erfüllen. Ohne auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber warten zu müssen, kann man bei Erfüllung bestimmter Bedingungen wie Alter, Beitragszeiten und Beginn der Sozialversicherung kündigen und die Abfindung erhalten.
WER KANN UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN EINE ABFINDUNG ERHALTEN?
Versicherte vor dem 8. September 1999: 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 3600 Beitragstage
Eintritt zwischen dem 8. September 1999 und dem 30. April 2008: 25 Jahre Versicherungsdauer und 4500 Beitragstage oder 7000 Beitragstage
Eintritt zwischen dem 1. Mai 2008 und dem 31. Dezember 2008: 4600 Beitragstage
Eintritt zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2015: Zwischen 4600 und 5300 Tagen, wobei pro Jahr 100 Tage hinzukommen
Eintritt nach dem 1. Januar 2016: 5400 Beitragstage (bei 15 Jahren Versicherungsdauer)
ABFINDUNG KANN MEHRMALS ERHALTEN WERDEN
Der Anspruch auf Abfindung ist nicht auf ein einziges Mal beschränkt. Wenn Sie beispielsweise 10 Jahre bei Unternehmen A gearbeitet haben, können Sie eine Abfindung erhalten. Wenn Sie danach zu Unternehmen B wechseln und dort 5 Jahre arbeiten, entsteht dort ein neuer Abfindungsanspruch.
Um die Abfindung zu erhalten, muss bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) ein „Schreiben zur Grundlage der Abfindung“ (Kıdem Tazminatı Esas Yazısı) beantragt werden. Sobald dieses Dokument dem Arbeitgeber vorgelegt wird, muss die Zahlung erfolgen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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