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GİB dementiert Gerüchte über neue Steuern auf Mieteinnahmen

Die Finanzverwaltung (GİB) hat die Behauptungen zurückgewiesen, dass eine neue Steuerregelung für Mieteinnahmen eingeführt wurde, und über die geltenden Bestimmungen informiert.

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GİB dementiert Gerüchte über neue Steuern auf Mieteinnahmen

Die Finanzverwaltung (GİB) hat bekannt gegeben, dass der Gesetzentwurf zu Steuergesetzen, der derzeit in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) beraten wird, keine neuen Steuerregelungen für Mieteinnahmen enthält. Die GİB sah sich zu einer Stellungnahme veranlasst, um den irreführenden Beiträgen in den sozialen Medien entgegenzuwirken, wonach "neue Steuern auf Mieten eingeführt wurden".

In der Erklärung wurde betont, dass der Gesetzentwurf zur Änderung von Steuergesetzen sowie einiger anderer Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 631, der derzeit im Parlament diskutiert wird, keine neuen steuerlichen Regelungen für Mieteinnahmen vorsieht. Nach den geltenden Bestimmungen werden Mieteinnahmen aus Wohnraum ohne Abzüge vereinnahmt, und Einkünfte, die einen bestimmten Betrag übersteigen, müssen deklariert und versteuert werden.

AUSNAHMEN UND NEUE REGELUNGEN

Die GİB erklärte, dass der Freibetrag für Mieteinnahmen 47.000 Lira beträgt und Einkünfte, die diesen Betrag übersteigen, im März des Folgejahres deklariert und mit Einkommensteuer belegt werden müssen. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Mieteinnahmen unterhalb des Freibetrags keine Steuererklärung erforderlich ist, jedoch Personen, die ihre gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Einkünfte jährlich deklarieren müssen, sowie Personen, deren Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag übersteigt, diesen Freibetrag nicht in Anspruch nehmen können.

Es wurde hervorgehoben, dass neue Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten werden und die Ausnahmeregelung für Empfänger von Alters-, Witwen-, Waisen- und Invalidenrenten beibehalten, für andere Steuerpflichtige jedoch aufgehoben wird. Zudem wurde klargestellt, dass gemäß Artikel 86 des Einkommensteuergesetzes für Mieteinnahmen aus Wohnraum, die die Deklarationsgrenze nicht überschreiten, keine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.

Wer sich für die Methode der tatsächlichen Ausgaben entscheidet, kann die mit der vermieteten Immobilie verbundenen Kosten absetzen und zahlt die Einkommensteuer auf den verbleibenden Betrag. Die GİB stellte klar, dass der Freibetrag für Rentner unter den bestehenden Bedingungen erhalten bleibt, jedoch Personen, die gewerbliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Einkünfte erzielen oder deren sonstige Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen, von dieser Ausnahme ausgeschlossen sind.


Nachrichtenquelle: 12punto