Großmarktgesetz kommt ins Parlament: 50 Millionen TL Strafe für säumige Supermärkte! Zwischenhändler werden abgeschafft, Strafen steigen...
Mit dem vom Handelsministerium ausgearbeiteten Entwurf für ein neues Großmarktgesetz wird die Unterstützung für Erzeuger erhöht, während Supermarktketten gleichzeitig zur Direktbeschaffung verpflichtet werden. Dem Entwurf zufolge erhalten Erzeugerverbände kostenlose Flächen auf den Großmärkten, und Supermärkte müssen 20 Prozent des verkauften Obsts und Gemüses direkt von den Erzeugern beziehen.
Für das seit langem diskutierte Großmarktgesetz wurde der erste konkrete Schritt unternommen. Handelsminister Ömer Bolat kündigte an, dass die neue Regelung, die darauf abzielt, die Kosten durch Zwischenhändler bei Lebensmittelpreisen zu senken, dem Parlament vorgelegt wird.
Minister Bolat erklärte, dass sich der Entwurf in der Endphase befinde und sagte: „Am bestehenden Großmarktgesetz, das 2012 in Kraft trat, wurden im Laufe der Jahre verschiedene Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Anforderungen des Sektors bestand jedoch Bedarf an einer umfassenden Erneuerung. Mit der neuen Regelung wollen wir den Warenfluss vom Erzeuger zum Verbraucher auf eine sicherere und gesündere Basis stellen.“
DIE WICHTIGSTEN PUNKTE DES ENTWURFS
Laut einem Bericht der Türkiye Gazetesi sind dies die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
Unterstützung für Erzeuger: Erzeugerverbänden werden auf den Großmärkten kostenlose Flächen zugewiesen; zudem wird staatliche Unterstützung für Miet-, Transport- und Lagerkosten gewährt.
Pflicht zur Direktbeschaffung: Supermarktketten, die bestimmte Kriterien erfüllen, müssen mindestens 20 Prozent des von ihnen verkauften Obsts und Gemüses direkt von den Erzeugern beziehen. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50 Millionen TL pro Jahr rechnen.
Verbot von Zwischenhändlern: Die Weitergabe von Produkten zwischen Kommissionären innerhalb desselben Großmarktes wird unterbunden; Sanktionen gegen Preismanipulationen und Hortung werden verschärft.
Erhöhung der Strafen: Die Bußgelder für Praktiken, die den freien Wettbewerb verzerren, werden von 177.000 TL auf 1 Million TL angehoben.
Verdorbene Produkte: Wer gegen den Vernichtungsprozess verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 200.000 TL belegt.
Es wird erwartet, dass die neue Regelung zum Großmarktgesetz nach der Eröffnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) am 1. Oktober auf die Tagesordnung gesetzt und verabschiedet wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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