Großunternehmen mit Exporten in 34 Länder steht vor dem Bankrott
Der in Bursa ansässige Aufzugskomponentenhersteller Prolift Asansör hat nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine dreimonatige vorläufige Schutzfrist vom Gericht erhalten. Das Unternehmen war für seine Aktivitäten im In- und Ausland bekannt.
Prolift Asansör Sanayi ve Ticaret A.Ş., einer der bedeutenden türkischen Hersteller von Aufzugskomponenten, hat aufgrund finanzieller Engpässe ein rechtliches Verfahren eingeleitet und einen Antrag auf vorläufige Schutzmaßnahmen gestellt. Das 1. Handelsgericht erster Instanz in Bursa prüfte den Antrag des Unternehmens sowie seiner Tochtergesellschaften und ordnete an, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ab dem 12. Januar 2026 für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesetzt werden.
Das im Jahr 2002 in Giresun gegründete Unternehmen Prolift hatte mit seinem wachsenden Geschäftsvolumen einen großen Sprung gemacht und seine Fabrik in kurzer Zeit in das Industriezentrum Nilüfer in Bursa verlegt. Dank seiner 16.000 Quadratmeter großen modernen Anlage und innovativer Investitionen konnte das Unternehmen seine jährliche Produktionskapazität um das 16-fache auf 160.000 Türen steigern und sich zu einem der führenden Unternehmen der Türkei in diesem Bereich entwickeln. Die Produkte von Prolift, das über ein breites Produktportfolio verfügt, erreichten bis 2018 insgesamt 34 Länder, wobei das Unternehmen ein bedeutendes Exportnetzwerk, insbesondere in Europa, aber auch im Nahen Osten, in Asien und Afrika, ausbaute.

Nach den wirtschaftlichen Schwierigkeiten gab das 1. Handelsgericht erster Instanz in Bursa den Anträgen von Prolift Asansör und Prolift Global Dış Ticaret A.Ş. sowie der Geschäftsführer Bahtiyar Karakoç und Vildan Karakoç statt. Mit dieser Entscheidung wurden alle gegen die Unternehmen eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt und neue Pfändungsmaßnahmen verhindert.
Das Gericht ernannte ein dreiköpfiges Kommissarsgremium, um den Konkordats-Prozess des Unternehmens zu leiten. Gemäß der an die Banken übermittelten Anweisung wurde es für angemessen befunden, Schecks, die während der vorläufigen Schutzfrist vorgelegt werden, mit einem „Konkordatsschutz“-Vermerk zu versehen. Der Termin für die entscheidende Anhörung, bei der die finanzielle Situation von Prolift geklärt werden soll, wurde auf den 15. April 2026 festgelegt.
Während mit Spannung erwartet wird, welchen Weg das Unternehmen in der kommenden Zeit einschlagen wird, hoffen Branchenvertreter, dass Prolift gestärkt aus der Phase des vorläufigen Schutzes hervorgehen wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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