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Gründungsgenehmigung wird vom Logistik-Koordinationsrat erteilt

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird mit dem Entwurf der Verordnung über Logistikzentren neue Schritte für bestehende und künftige Logistikzentren einleiten. Demnach muss ein neu zu errichtendes Logistikzentrum einen Mindestabstand von 50 Kilometern auf dem Straßenweg zum nächstgelegenen Logistikzentrum einhalten.

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Gründungsgenehmigung wird vom Logistik-Koordinationsrat erteilt

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, gab Informationen zum „Entwurf der Verordnung über Logistikzentren“ bekannt, der gemeinsam von den Ministerien für Verkehr und Infrastruktur sowie für Handel ausgearbeitet wurde.

Uraloğlu erklärte, dass der Entwurf die Verfahren und Grundsätze für die Standortwahl, Projektierung, den Bau, die Genehmigung und den Betrieb bestehender sowie neu zu errichtender Logistikzentren innerhalb der Landesgrenzen regelt. „Die Festlegung von Standort, Kapazität und ähnlichen Merkmalen der Logistikzentren im Rahmen des vom Ministerium erstellten Verkehrs- und Logistik-Masterplans, die Erteilung von Genehmigungen, die Koordinierung der zuständigen Stellen hinsichtlich der notwendigen Landzuweisungen und der Errichtung von Infrastrukturen sowie die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung werden durch die Generaldirektion für die Regulierung von Verkehrsdiensten erfolgen“, sagte er.

Uraloğlu teilte mit, dass der Logistik-Koordinationsrat die notwendigen Arbeiten für die Planung und den Bau der Logistikzentren durchführen werde und dass die TCDD (Türkische Staatsbahn) befugt sei, die Beteiligung des Privatsektors an den von ihr errichteten Logistikzentren sicherzustellen und Partnerschaften zu begründen.

Uraloğlu wies darauf hin, dass der Errichter des Logistikzentrums für die gesetzeskonforme Erstellung von Projekten und Lastenheften, die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung der Protokollbestimmungen und Verpflichtungen verantwortlich sei. „Der Errichter kann die Logistikzentren betreiben, vermieten oder übertragen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen der Protokolle und der Betriebsgenehmigung während der gesamten Lizenz- und Betriebsphase liegt beim Betreiber des Logistikzentrums“, so seine Einschätzung.

Standortwahl für Logistikzentren

Uraloğlu erläuterte, dass ein Gebiet nur dann als Logistikzentrum ausgewiesen werden könne, wenn es den Strategien und der Politik des Binnen- und Außenhandels der Türkei diene.

Uraloğlu betonte, dass neben der Straßenanbindung eine Anbindung an mindestens eine weitere Verkehrsart in einer Entfernung von maximal 30 Kilometern bestehen müsse, und führte weiter aus:

„Logistikzentren werden – abgesehen von Erweiterungsflächen – auf einer Mindestfläche von 500.000 Quadratmetern errichtet. Das Zentrum darf sich nicht auf einer Straße oder Eisenbahnstrecke mit hohem Verkehrsaufkommen befinden. Im Rahmen der von uns erstellten Regelung muss ein neu zu errichtendes Logistikzentrum einen Mindestabstand von 50 Kilometern auf dem Straßenweg zum nächstgelegenen Logistikzentrum einhalten. In den Bebauungsplänen der Zentren dürfen keine Flächen ausgewiesen sein, die als Schutzgebiete, Wohngebiete oder landwirtschaftliche Nutzflächen gelten.“

Uraloğlu erklärte, dass die Logistikzentren auf Basis eines 24/7-Betriebs geführt werden und die Aktivitäten dort in einem wirtschaftlichen, sicheren, qualitativ hochwertigen, freien, fairen und nachhaltigen Wettbewerbsumfeld stattfinden werden.

Uraloğlu betonte, dass die Betreiber der Logistikzentren für die Errichtung bzw. Beauftragung der Unter- und Oberbauanlagen, den Schutz der Anlagen sowie die Gewährleistung der Sicherheit durch kontrollierte Überwachung der Ein- und Ausgänge verantwortlich seien. „Darüber hinaus sind die Betreiber verpflichtet, die Aufzeichnung der industriellen, kommerziellen und operativen Aktivitäten der Nutzer sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass diese nur in den in der Betriebsgenehmigung festgelegten Bereichen tätig werden“, sagte er.

Gründungsgenehmigung wird vom Logistik-Koordinationsrat erteilt

Uraloğlu teilte mit, dass die vom Logistik-Koordinationsrat genehmigten Logistikzentren vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bekannt gegeben werden und die mit der Bekanntmachung verbundenen Aufgaben vom Sekretariat des Rates durchgeführt werden.

Uraloğlu gab Informationen zu den in Arbeit befindlichen Logistikzentren und hielt fest:

„Die Logistikzentren İzmit Köseköy, Eskişehir Hasanbey, Uşak, İstanbul Halkalı, Denizli Kaklık, Balıkesir Gökköy, Erzurum Palandöken, Kahramanmaraş Türkoğlu, Samsun Gelemen, Konya Kayacık, Mersin Yenice und Kars sind die in der Türkei bereits in Betrieb genommenen Zentren. Andererseits befinden sich die Zentren İzmir Kemalpaşa, Sivas, Kayseri Boğazköprü und Rize İyidere im Bau. Darüber hinaus ist das Projekt für das Logistikzentrum Bilecik Bozüyük abgeschlossen. Zudem befinden sich die Logistikzentren İzmir Çandarlı, İstanbul Yeşilbayır, Zonguldak Filyos, Mardin und Habur in der Studien- und Planungsphase, während für das Logistikzentrum Tekirdağ Çerkezköy das Ausschreibungsverfahren läuft. Mit den neuen Zentren, die wir errichten werden, werden wir unsere geografischen strategischen Vorteile voll ausschöpfen. Wir werden in jeder Region der Türkei im Rahmen des Investitionsplans eine integrierte Verkehrsinfrastruktur aufbauen und stärken. Dadurch wird der Export beschleunigt und der Logistiksektor erhält zusätzliche Transportkapazitäten.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Abdulkadir Uraloğlu Logistik