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Gute Nachricht für Mieter vom Kassationsgericht! Kaution wird künftig zum aktuellen Mietwert erstattet

Das Kassationsgericht hat ein wegweisendes Urteil für Kautionszahlungen gefällt, die bei langjährigen Mietverhältnissen an Wert verloren haben. Demnach wird die Rückzahlung nicht auf Basis des ursprünglichen Betrags, sondern auf Grundlage der aktuellen Miete berechnet.

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Gute Nachricht für Mieter vom Kassationsgericht! Kaution wird künftig zum aktuellen Mietwert erstattet

Das Kassationsgericht hat eine bemerkenswerte Entscheidung bezüglich Kautionszahlungen getroffen, die aufgrund von Inflation und Mietsteigerungen im Laufe der Zeit an Wert verloren haben. Dem Urteil zufolge wird bei der Kautionsrückzahlung nicht der ursprünglich gezahlte Betrag, sondern die aktuelle Miete als Grundlage herangezogen.

Der Fall, der die Grundlage für das Urteil bildet, reicht bis ins Jahr 1993 zurück. Eine Person, die zu diesem Zeitpunkt als Mieter in die Immobilie einzog, zahlte dem Vermieter eine Kaution in Höhe von 15 Lira.

Als der Mieter im Jahr 2014 aus der Wohnung auszog, klagte er mit dem Ziel, die Kaution nicht in der ursprünglichen Höhe, sondern auf Basis des aktuellen Mietwerts zurückzuerhalten. In seinem Urteil gab das Kassationsgericht dem Mieter recht und entschied, dass die Kaution auf Basis der aktuellen Miete berechnet werden muss.

WIE WIRD ES ANGEWENDET?

Das Urteil enthält auch die Berechnungsmethode für die Kautionsrückzahlung:

1. Das Verhältnis zwischen der Miete zu Beginn des Vertrags und der Kaution wird ermittelt.

2. Dieses Verhältnis wird auf die aktuelle Miete zum Zeitpunkt des Auszugs angewendet, um den zu erstattenden Betrag zu berechnen.

Einem Berechnungsbeispiel zufolge: Wenn die Miete zu Beginn 1.000 TL und die Kaution 3.000 TL betrug, wird ein Verhältnis von 1/3 zugrunde gelegt. Sollte die Miete zum Zeitpunkt des Auszugs des Mieters auf 20.000 TL gestiegen sein, wird die zu erstattende Kaution auf 60.000 TL berechnet.

In der Entscheidung des Kassationsgerichts heißt es: „Die an den Mieter zurückzuzahlende Kaution muss proportional zur gezahlten Miete und aktuell sein.“ In diesem Sinne wurde betont, dass bei der Rückzahlung der Wertverlust der vor Jahren hinterlegten Kaution berücksichtigt und die aktuelle Miete als Grundlage herangezogen werden muss.


Nachrichtenquelle: 12punto