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Haselnuss-Verbot für Nutella-Hersteller

Das 15. Verwaltungsgericht Ankara hat die im März 2024 von der italienischen Firma Ferrero bei der Wettbewerbsbehörde eingereichten Verpflichtungszusagen mit der Begründung annulliert, dass diese keine „zuverlässige Garantie“ böten.

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Haselnuss-Verbot für Nutella-Hersteller

Mit dieser Entscheidung wurde es Ferrero untersagt, in der Türkei Haselnüsse anzukaufen, zu knacken und zu exportieren. Das Unternehmen darf künftig nur noch Importe aus der Türkei tätigen.

Der Hersteller von Nutella, Ferrero Rocher und Kinder-Schokolade bezieht 80 Prozent seiner Haselnussimporte aus der Türkei.

In einem Verfahren, das von ORTAR, einer Einrichtung der Stadtverwaltung Ordu, sowie einem in Ordu ansässigen lokalen Haselnussunternehmen vor dem 15. Verwaltungsgericht Ankara angestrengt wurde, erging ein Urteil, das die Haselnussbranche maßgeblich betrifft.

Das 15. Verwaltungsgericht Ankara befand die Verpflichtungszusage, die Ferrero im März 2024 gegenüber der Wettbewerbsbehörde abgegeben hatte – wonach das Unternehmen keine Haselnüsse unter dem von der türkischen Regierung festgelegten Preis ankaufen werde –, für nicht ausreichend.

In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es:

"Angesichts des globalen Geschäftsvolumens, des Marktanteils und der vertikal integrierten Struktur des beklagten Unternehmens, das auf dem Haselnussmarkt eine marktbeherrschende Stellung mit nahezu monopsonistischer Macht innehat, bieten die rein auf Preis und Menge fokussierten Zusagen keine konkrete und zuverlässige Garantie dafür, dass das Potenzial des Unternehmens zum Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung beseitigt wird und seine ausgrenzenden und ausbeuterischen Praktiken auf dem Markt dauerhaft beendet werden."

ENTSCHEIDUNG ALS NICHT RECHTSKONFORM BEWERTET

In der Urteilsbegründung wurde zudem festgelegt, dass unklar sei, inwieweit die gegenüber der Wettbewerbsbehörde abgegebenen Zusagen die Funktion der Abschreckung und der Marktdisziplinierung erfüllten, und dass die Wettbewerbsbehörde diese Situation nicht ausreichend bewertet habe. Es heißt weiter: "Die marktbeherrschende Stellung des beklagten Unternehmens und das Potenzial, diese Macht direkt oder indirekt zu manipulieren, bergen das Risiko, dass kleine und mittlere Unternehmen, die ein wesentlicher Bestandteil der wettbewerbsorientierten Marktstruktur sind, ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr aufrechterhalten können und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden, sofern die abgegebenen Zusagen diese Situation nicht wirksam verhindern. Daher ist die Entscheidung der beklagten Behörde (Wettbewerbsbehörde), das Ermittlungsverfahren mit Zusagen zu beenden, deren Wirksamkeit nicht durch konkrete Daten belegt ist und deren Überwachung schwierig ist, anstatt die wettbewerbsorientierte Struktur auf dem Markt dauerhaft zu etablieren, nicht rechtskonform."

Auf Grundlage dieser Entscheidung hat das Gericht die von der italienischen Firma gegenüber der Wettbewerbsbehörde abgegebenen Zusagen annulliert.

Der Anwalt von ORTAR, einer Einrichtung der Stadtverwaltung Ordu, und des lokalen Haselnussunternehmens aus Ordu, Ali Mertan, erklärte in einer Stellungnahme, dass das Gericht mit diesem Urteil die Verpflichtungserklärung der Wettbewerbsbehörde aufgehoben habe:

"In diesem Fall wird die Wettbewerbsbehörde das bestehende Zusageverfahren mit heutigem Datum beenden. Infolge dieser Entscheidung wird das Unternehmen gezwungen sein, seine kommerziellen Aktivitäten in der Türkei einzustellen, das heißt, den Ankauf von Haselnüssen mit und ohne Schale auf dem Binnenmarkt, das Knacken sowie den Export abzuwickeln. Das bedeutet, es wird nur noch Importgeschäfte tätigen. Der Export wird von türkischen Firmen übernommen werden. Programme wie 'wertvolle Landwirtschaft' werden eingestellt."

Ferrero, das seit 35 Jahren in der Türkei tätig ist, beschäftigt in seinen 6 Werken mehr als tausend Mitarbeiter. Das italienische Unternehmen hatte 2014 den Marktführer Oltan Grup, der Haselnüsse ankaufte, verarbeitete und verkaufte, übernommen und in seine Struktur integriert.

Der Hersteller von Nutella, Ferrero Rocher und Kinder-Schokolade bezieht 80 Prozent seiner Haselnussimporte aus der Türkei. Da Ferrero der größte Käufer auf dem Markt ist und somit die Preise bestimmt, hatte sich das Unternehmen gemäß der Vereinbarung mit der Wettbewerbsbehörde dazu verpflichtet, in der Türkei keine Haselnüsse mit Schale unter dem Referenzpreis für Interventionen anzukaufen und die Markteffizienz zu unterstützen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ankara Schokolade Behinderung Haselnuss