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'Hinweisgeber-Prämie' zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Gespräch!

Finanzminister Mehmet Şimşek gab bekannt, dass die Steuerbehörde (GİB) neue Kanäle für Meldungen freigeschaltet hat. In einer Erklärung über seinen X-Account teilte Şimşek mit: "Auf Grundlage der bereitgestellten Informationen kann eine Hinweisgeber-Prämie in Höhe von 10 Prozent der festgestellten Steuern und Steuerhinterziehungsstrafen ausgezahlt werden."

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'Hinweisgeber-Prämie' zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Gespräch!

Finanzminister Mehmet Şimşek gab über seinen X-Account bekannt, dass die Steuerbehörde (GİB) neue Kanäle eingerichtet hat, damit Bürger einfacher und schneller Meldungen erstatten können. Şimşek erklärte, dass man sich intensiv mit dem Thema befasse und betonte: "Unser wirksamer Kampf gegen Steuerverluste und Steuerhinterziehung geht weiter."

Şimşek veröffentlichte auf seinem X-Account folgenden Beitrag:

"Unser wirksamer Kampf gegen Steuerverluste und Steuerhinterziehung geht weiter.

Unsere Steuerbehörde hat neue Kanäle eingerichtet, damit unsere Bürger einfacher und schneller Meldungen erstatten können.

Als Ergebnis der aufgrund von Hinweisen durchgeführten Steuerprüfungen kann eine Hinweisgeber-Prämie in Höhe von 10 Prozent der auf Basis der gemeldeten Informationen festgestellten Steuern und Steuerhinterziehungsstrafen ausgezahlt werden."

GİB HATTE ES BEREITS ANGEKÜNDIGT!

Laut einer Ankündigung auf der Website der Steuerbehörde wurden im Rahmen der vom Ministerium geführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft die Dienste der GİB-Website, des Digitalen Finanzamts, der GİB-Mobil-App und des Steuer-Kommunikationszentrums (VİMER) (189) aktualisiert, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, Meldungen und Beschwerden einfach, schnell und jederzeit (rund um die Uhr) einzureichen.

Die Behörde hat zudem den "BİP-Steuermelde-Dienst", X- und Instagram-Konten für Meldungen (über "DM-Direktnachricht" an "gibihbar") sowie eine WhatsApp-Melde-Hotline (05521890189) freigeschaltet.

Bürger, die diese Wege nutzen, können Steuerverstöße in Bereichen wie der Anwendung niedrigerer Mehrwertsteuersätze, der Forderung nach Zahlungen per IBAN/PTT-Scheck, der Nichtausstellung von Kassenbons/Rechnungen, der Nutzung von POS-Geräten anderer Unternehmen, fehlender steuerlicher Registrierung, der Ausstellung oder Verwendung gefälschter/irreführender Dokumente, der Barzahlung von Personallöhnen, der Nichtangabe von Mieteinnahmen, der unvollständigen Zahlung von Grundbuchgebühren oder dem Verkauf illegaler Produkte melden.

Andererseits müssen Bürger, die Informationen über den Stand von Prüfverfahren anfordern möchten, ihre Meldungen und Beschwerden über die VİMER-Hotline (189) tätigen oder unter Angabe einer Registrierungsnummer im Bereich "Steuermeldung" auf gib.gov.tr oder im Digitalen Finanzamt einreichen.


Nachrichtenquelle: AA

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