Im Amtsblatt veröffentlicht: Erhöhung des Mindestbußgeldbetrags der Wettbewerbsbehörde
Der Mindestbetrag für Verwaltungsgelder der Wettbewerbsbehörde wurde auf Basis der Neubewertungsrate berechnet. Der für das Jahr 2025 geltende Bußgeldbetrag wurde auf 241.043 Lira festgelegt; die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Erhöhung des Mindestbußgeldbetrags der Wettbewerbsbehörde wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurde für die Untergrenze der im ersten Absatz von Artikel 16 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs geregelten Verwaltungsgelder die Neubewertungsrate für das Jahr 2024 in Höhe von 43,93 Prozent zugrunde gelegt.
Demnach wurde der Mindestbußgeldbetrag auf 241.043 TL festgelegt.
Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Nachrichtenquelle: İHA
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